Eigentlich ist es herrlich, den Hund mit dem Auto mitzunehmen, etwa um einen Park zwecks Gassi-Runde anzusteuern. Weniger herrlich ist hingegen, wenn Halter:innen Zwischenstopps für Menschen-Kram (Besorgungen, Gang zum Amt) einlegen und das Tier im warmen Wagen zurücklassen. Wirklich dramatisch wird es, wenn der Menschen-Kram länger dauert und die Sonne aufs Auto knallt.
Besonders im Sommer kann das für die Hunde zur Belastungsprobe werden, mitunter sogar im tödlichen Hitzschlag enden. Die Temperatur im Auto steigt schnell weit über die Außentemperatur. Kein Schatten in Sicht, kein Wasser für den Hund, um seine Körpertemperatur abzukühlen.
In solchen Fällen wäre es naheliegend, die Fenster-Scheibe des Autos einzuschlagen und das Tier aus der Hitzehölle zu holen. Stellt sich nur die Frage, ob das für die Retter:innen rechtliche Folgen mit sich bringt.
Noch immer unterschätzen viele die kurze Zeit, in der sich Hitze im Auto entwickelt. So heißt es in einer Untersuchung der University of Georgia, "t-online" berichtete, dass bei einer Außentemperatur von 30 Grad Celsius, die Innentemperatur im Auto schon nach 30 Minuten auf 46 und nach einer Stunde auf 56 Grad Celsius steigt.
Grundsätzlich gilt: Wer ein Tier bei Hitze im Auto zurücklässt, macht sich nach Tierschutzgesetz strafbar. Demnach ist es verboten, einem Wirbeltier vorsätzlich oder fahrlässig und ohne vernünftigen Grund Schmerzen, Leiden oder Schäden zuzufügen. Dennoch ist es nicht zwangsläufig rechtens, die Fenster-Scheibe des Autos einzuschlagen, um ein Tier zu befreien.
Eigentlich gilt es laut Strafgesetzbuch als Sachbeschädigung, eine Autoscheibe einzuschlagen. Laut Bürgerlichem Gesetzbuch kann das auch zivilrechtlich geahndet werden, kurz: Es ist verboten. Aber …
... in bestimmten Fällen ist der Schaden rechtlich zulässig. Tierretter:innen stehen gleich zwei Notstandsparagrafen zur Verfügung. So heißt es in Paragraf 228 im Strafgesetzbuch:
Darüber hinaus kann man sich auf folgenden Gesetzestext berufen, will man einen Hund vor einem Hitzschlag retten:
Ein paar Fallstricke gibt es trotzdem, doch zum Glück auch ein paar Tipps: Der Hund muss sich in unmittelbarer Gefahr befinden. Blöd nur, dass sich nicht so leicht feststellen lässt, ob eine Lebensgefahr besteht. Meist ist unklar, wie viele Minuten das Tier im Auto sitzt oder ob der Wagen eine Standklimaanlage hat.
Direkt auf die Scheibe einzuprügeln, kann insofern schnell schiefgehen. Ist die Lage nicht gefährlich, landet der Fall schnell in der Kategorie: gut gedacht, schlecht gemacht. Wichtig ist also, sich genau zu überlegen, ob durch die heißen Temperaturen bereits ein Notfall vorliegt. Ist der Hund apathisch? Ist ein extremes Hecheln zu sehen? Trifft das zu, liegt eine Notsituation vor.
Falls Zweifel bestehen: Polizei rufen.
Nun ist es in der Regel nicht leicht, einen Fall der Polizei nachträglich als Notlage auszuweisen. Deshalb am besten Zeugen suchen, Passanten fragen, ob sie aussagen können, sollte es zur Klage kommen.
Für alle Halter:innen zum Schluss: Hunde bei Hitze im Auto zurückzulassen, kann zu heftigen Geldstrafen von bis zu 25.000 Euro führen. Bei Vorsätzlichkeit kann es auch schnell ins Gefängnis gehen – für maximal drei Jahre. Just sayin'.