Der Sand kitzelt noch zwischen den Zehen, auf der Nasenspitze glüht schon der erste Anflug eines Sonnenbrands und die Haut riecht insgesamt nach ganz viel Sommer, Sonne und baumelnder Seele. Für viele ist es in Momenten wie diesen der absolute Inbegriff von sommerlicher Freiheit, sich noch im Bade-Outift wieder ins Auto zu setzen, um das Gefühl noch ein bisschen zu konservieren.
Aber ist das überhaupt erlaubt? Wer sich gerne mal mit leichtem Schuhwerk bekleidet oder gar barfuß hinters Steuer setzt, muss tatsächlich einige Regeln beachten. Denn in bestimmten Fällen kann Barfußfahren sogar teuer werden.
Grundsätzlich sind die Vorschriften für den Straßenverkehr, aber auch das Verhalten innerhalb des eigenen Fahrzeugs in der Straßenverkehrsordnung geregelt. So weit, so bekannt, schließlich sind hier auch einfache Grundregeln wie die Anschnallpflicht oder Überholvorschriften festgelegt.
Für die eigene Kleidung sind hier allerdings zunächst keine Vorgaben zu finden. Auch ein Verbot dafür, barfuß ein Auto zu führen, gibt es zumindest für private PKW nicht. Lediglich in den sogenannten Unfallverhütungsvorschriften für Berufsfahrer:innen wird die Pflicht für festes Schuhwerk festgeschrieben.
Ebenso wie in Deutschland gibt es laut ADAC auch in anderen europäischen Ländern und damit an den gängigen Urlaubsorten der Deutschen kein Verbot für Sandalen, Flipflops oder nackte Füße am Steuer. Die Empfehlung des Automobilclubs ist allerdings trotzdem relativ eindeutig: "Nicht alles, was nicht ausdrücklich verboten wurde, ist auch sinnvoll."
Für ausreichende Sicherheit im Straßenverkehr empfehlen die Expert:innen daher, feste Schuhe zu tragen. Im Zweifelsfall sollten Autofahrer:innen Wechselschuhe im Fahrzeug lagern.
Wichtig für den ausreichenden Halt ist demnach, dass die Füße etwa bei einem Bremsmanöver nicht von den Pedalen rutschen. Denn genau hier kann es teuer werden.
Wird man als Autofahrer:in in einen Unfall verwickelt, stellt sich vonseiten der Versicherung tatsächlich die Schuhfrage. Wird nachweislich gemacht, dass eine:r der Beteiligten barfuß oder in Sandalen oder Flipflops hinterm Steuer saß, kann eine Mitschuld unterstellt werden.
Die Kfz-Versicherung geht in einem solchen Fall davon aus, dass der Unfall mit festen Schuhen nicht passiert wäre und übernimmt nicht die vollen Kosten. Die Eigenbeteiligung am Schaden steigt dadurch oft erheblich.
Auch in den Nachbarländern Österreich und Schweiz drohen bei Auffahrunfällen ohne festes Schuhwerk Geldstrafen – beziehungsweise die Pflicht, sich am Schaden des Gegenübers zu beteiligen.
Die gleichen Regelungen gelten übrigens auch für Highheels. Generell ist die Faustregel der StVo zu beachten: Autofahrer:innen müssen sich stets so verhalten, dass sie ihr Fahrzeug jederzeit unter Kontrolle haben. Mit der sommerlichen Leichtigkeit im Kopf und Nacktheit an den Füßen dürfte das nicht immer der Fall sein.