Tausende Menschen in Deutschland freuen sich auf den ersten Sommer nach der Entkriminalisierung von Cannabis. Seit dem neuen Cannabisgesetz der Bundesregierung kann zumindest in freigegebenen Zonen zu den richtigen Tageszeiten nach Lust und Laune gekifft werden.
Einem Joint am See, im Park oder auf der Sonnenliege steht also (fast) nichts mehr im Weg. Komplizierter wird es für die Menschen, die im Sommer verreisen wollen. Wer seinen Urlaub gerne mit Cannabis genießt und die Reise auch noch per Flugzeug antritt, wird sich früher oder später die Frage stellen müssen, ob man die grünen Blüten überhaupt mit in den Flieger nehmen darf.
Bisher war das Mitführen von Cannabis auf Reisen strengstens verboten. Wer mit Gras im Gepäck erwischt wurde, musste schon bei geringen Mengen mit einer Verhaftung und hohen Strafen rechnen.
Viel hat sich daran nicht geändert. Direkt am 1. April, dem Tag der Entkriminalisierung, teilte der Deutsche Zoll mit, dass die "Ein-, Aus- und Durchfuhr von Cannabis" immer noch "verboten und strafbar" sei.
Weder ist es also erlaubt, Cannabis aus dem Ausland nach Deutschland mitzubringen, noch von Deutschland ins Ausland – egal, mit welchem Transportmittel man reist oder ob die Pflanze in dem anderen Land legal ist. Wer sein Gras also in den Flieger mit nach Thailand oder die Niederlande mitnehmen wollte, sollte es lieber zu Hause lassen.
Für Marihuana zu medizinischen Zwecken sieht das Cannabisgesetz bei Reisenden jedoch Ausnahmen vor.
Anders sieht es jedoch bei Flugreisen im Inland aus. Ein Sprecher der Bundespolizei am Flughafen Frankfurt erklärte dem Portal "Aerotelegraph", dass eine Mitnahme von Cannabis auf innerdeutschen Flügen nicht sanktionierbar sei, solange sich die Mengen im Rahmen des erlaubten Umfangs bewegen.
Aus luftsicherheitsrechtlichen Gründen bestünden demnach keine Einwände zur Mitnahme von Cannabis in den erlaubten Mengen von bis zu 25 Gramm im Hand- oder Reisegepäck. Offiziell gilt die Regelung für Fluggäste ebenso wie die Crew. Die meisten Airlines werden aber wohl entsprechende arbeitsrechtliche Regelungen erlassen, um bekiffte Flugbegleiter:innen zu vermeiden.
Inlandsflüge betreffen in Deutschland in 80 Prozent der Fälle die Lufthansa. Die verweist in ihren Beförderungsbedingungen auf die Gesetze der jeweiligen Länder, von denen aus "abgeflogen, angeflogen oder überflogen wird". Bewegt sich ein Flug also ausschließlich im deutschen Luftraum, sollte die Airline gegen eine Mitnahme von Cannabis nichts einzuwenden haben.
Weitere Airlines, die regelmäßig innerdeutsche Flüge befliegen, sind beispielsweise, Eurowings, DAT Danish Air Transport und Sylt Air.