Sobald die Temperaturen steigen und wir uns während der Arbeit regelmäßig den Schweiß von der Tastatur wischen müssen, wollen wir nur noch eins: hitzefrei. Also warten wir darauf, dass unser Chef das magische Wort ausspricht. Ist es zu warm, ist es schließlich unser gutes Recht, oder?
Jein. Unser Arbeitgeber ist nicht dazu verpflichtet, uns hitzefrei zu geben. Dennoch muss er für eine gesundheitlich zuträgliche Arbeitstemperatur sorgen. Immerhin birgt Hitze im Büro einige Nachteile, die sich nicht nur auf die Produktivität, sondern auf das gesamte Wohlbefinden eines Arbeitnehmers auswirken können.
So gelangt unser Organismus bei Temperaturen über 30 Grad Celsius schnell an seine Grenzen. Zunächst versucht der Körper dem entgegenzuwirken. Wir beginnen zu schwitzen. Verdunstet der Schweiß, entzieht er unserer Haut Wärme. Trinken wir nichts, um den dadurch entstehenden Flüssigkeitsverlust auszugleichen, fühlen wir uns mit der Zeit matt und müde. Wir werden träger, unsere Reaktionsfähigkeit sinkt. Ähnlich verhält es sich mit unserem Blutdruck, erklärt der Physiologe Hanns-Christian Gunga der "Zeit":
Dadurch komme es unter anderem zu Kopfschmerzen. Zusammen mit dem durchs Schwitzen resultierenden Flüssigkeitsverlust reißt uns das in ein Leistungstief. Die Konzentrationsfähigkeit nimmt ab, der Schädel dröhnt. Was kann unser Arbeitgeber in so einem Fall tun?
Nun, gesundheitlich zuträglich kann man diese Umstände nicht nennen. Das Arbeitsrecht hat hier klare Vorgaben: So muss der Arbeitgeber ab einer Lufttemperatur von 30 Grad Celsius Gegenmaßnahmen ergreifen. Dazu zählt etwa, gekühlte Getränke bereitzustellen, die Kleiderordnung zu lockern, Hitzepausen einzulegen und morgens zu lüften.
Fun Fact: Einfach in Unterhose ins Büro kommen geht nicht. So schön die Figur darin auch sein mag, Kleidung und Aussehen dürfen sich nicht mit der beruflichen Position beißen. Solltest du dich trotzdem im Strandoutfit ins Büro verirren, musst du dir vorerst keine Sorgen um eine Kündigung machen. Laut Landesarbeitsgericht Köln muss der Arbeitgeber schon beweisen können, dass ein Arbeitnehmer aufgrund seiner Kleidung für ein Unternehmen nicht tragbar ist.
Bei über 35 Grad ist ein Arbeitsraum nicht mehr als solcher geeignet. Stattdessen muss sich der Arbeitgeber Alternativen überlegen – das Arbeitsgeschehen beispielsweise in die Pausen- oder Seminarräume verlegen, sofern die Temperaturen dort unter der Maximalgrenze liegen. Auch Absprachen können getroffen werden, etwa eine Homeoffice-Regelung oder die Arbeitszeiten so verlegen, dass die Arbeitnehmer nicht zu den Tages-Höchsttemperaturen im Büro sitzen.
Auch für die Arbeit im Freien, etwa auf Baustellen, gibt es Regeln. Hier kann der Arbeitgeber zudem für Sonnenschutz sorgen oder die Pausenzeiten auf das Wetter abstimmen. Wer im Freien arbeitet, setzt sich zudem einer höheren UV-Strahlung aus. Hier wird eine Gefährdungsbeurteilung seitens des Arbeitgebers notwendig. Zudem sollte er über die Gesundheitsschutzmaßnahmen aufklären. Dazu gehört auch, wie sich jemand vor zu hoher Hitze und Sonneneinstrahlung schützt.
Wichtig ist allerdings, dass Arbeitnehmer sich nicht selbst hitzefrei geben dürfen – ob auf dem Bau, in der Werkstatt oder im Büro. Ansonsten droht eine Abmahnung.
Solltest du aber merken, dass dir die Hitze nicht gut bekommt, du etwa Bauchschmerzen und Schwindelanfälle bekommst, wäre es wohl mehr als angebracht, dir eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung zu holen.
(tkr)