Wer arbeitslos wird und vom Staat soziale Leistungen beziehen will, muss den Ämtern gegenüber Finanzen sowie Lebensumstände offenlegen. Das ist beim Beantragen von Arbeitslosengeld II – oder auch Hartz IV, wie es umgangssprachlich heißt – Gang und Gäbe.
Ein Fall aus Köln zeigt nun allerdings, welche absurden Formen die Überprüfungen des Jobcenters annehmen können. Es kann sogar schon mal passieren, dass die Mitarbeiter persönlich vorbeikommen und einem in den Kühlschrank schauen – um Zahlungen genauer berechnen zu können und mögliche Sozialbetrüger zu entlarven.
Das Vorgehen an sich findet Jens Rodtko, Hartz-IV-Empfänger aus Köln, nachvollziehbar. Dennoch findet er das Verhalten der Kontrolleure des Jobcenters, die ihn zu Hause besucht haben, unmöglich. Dem "Express" sagt er:
Der 34-Jährige ist gelernter Beikoch und aus der Nähe von Paderborn nach Köln gezogen, um dort einen Job zu finden – denn momentan lebt er von 424 Euro Hartz IV monatlich. Aktuell wohnt er bei seinem 63-jährigen Bekannten zur Untermiete. Deswegen übernimmt das Jobcenter auch nicht Rodtkos volle Mietkosten, wie es üblich ist, wenn man eine eigene Wohnung hat. Dennoch stehen Rodtko 15 Euro monatlich Mietzuschuss zu.
Ob es rechtmäßig ist, dass er diese erhält, wollten anscheinend zwei Kontrolleurinnen des Jobcenters überprüfen – und standen eines Morgens vor der Wohnung Rodtkos und seines Bekannten. Anscheinend unangemeldet, wie dem Express zu entnehmen ist. Auch der Bekannte fühlte sich vor den Kopf gestoßen:
Auch allgemein schien der Umgangston nicht besonders wohlwollend gewesen zu sein, kritisiert Rodtko – und beschwert sich über den herablassenden Tonfall einer der Kontrolleurinnen:
Solche Hausbesuche vom Jobcenter sind nicht üblich. Wer einen Antrag auf Hartz IV stellt, legt in der Regel seine finanzielle und Wohnsituation offen und reicht entsprechende Belege ein. Das heißt, man meldet, ob und wie viel Vermögen man besitzt, ob es vielleicht noch weitere Einnahmequellen gibt, wie viel Miete man bezahlt und macht Angaben zur familiären Situation.
Letzteres dient vor allem dazu, feststellen zu können, ob es sich um einen alleinigen Hartz-IV-Empfänger oder um eine Bedarfsgemeinschaft von mehreren Leistungsbeziehern handelt. Möglicherweise leben auch noch regulär beschäftigte und verdienende Menschen im selben Haushalt. Je nachdem, wie die genaue Konstellation ist, hat das Auswirkungen auf die Gelder, die gezahlt werden.
Warum Rodtko nun Besuch vom Jobcenter bekommen hat? Der Hartz-IV-Empfänger vermutet im "Express", er sei beim Jobcenter angeschwärzt worden:
Auf Anfrage des "Express" beim Jobcenter in Köln sagt eine Sprecherin, es gäbe jährlich etwa 5000 Einsätze des Bedarfsfeststellungsdienstes (BFD), von dem auch die beiden Kontrolleurinnen in Rodtkos Wohnung stammen. Weiterhin sagt sie:
Dass so mögliche Sozialbetrüger erfasst werden könnten, findet Rodtko gut. Dass so ein Aufwand für eine Zahlung von 15 Euro monatlich betrieben wird, findet er allerdings fragwürdig:
Vor allem aber wünscht sich Rodtko einen respektvolleren Umgang: "Sie dürfen nicht vergessen, dass da ein Mensch vor ihnen steht."
(ak)