Wer bei einem Blick ins E-Mail-Postfach zu einem Gewinn jeglicher Art beglückwünscht wird, ist berechtigterweise erst einmal stutzig. Zu schön, um wahr zu sein, werden sich viele denken. Richtig. Ist es in den allermeisten Fällen auch.
Kund:innen des Finanzdienstleisters Mastercard, die eine Mail mit dem außerordentlich sperrigen Betreff "Vergleichsangebot – Mastercard Priceless Specials Datenleck" reflexhaft in den Spam-Ordner befördert haben, sollten das jedoch am besten revidieren.
Dabei handelt es sich nämlich wider Erwarten nicht um einen Internetbetrug, sondern um die Option, tatsächlich Geld ausgezahlt zu bekommen – immerhin 300 Euro.
Allerdings darf man die Mail auch nicht als nette Aufmerksamkeit von Mastercard missverstehen – die Auszahlung der 300 Euro ist an eine Bedingung geknüpft. Kund:innen erhalten das Geld nur, wenn sie als Gegenleistung von einer Klage gegen das Unternehmen absehen. Ein klassisches Quid pro quo.
Zum Hintergrund: Im Sommer 2019 hatten Unbekannte die Daten von ungefähr 90.000 Mastercard-Kund:innen im Internet veröffentlicht – inklusive vollständiger Kreditkartennummern. Die Daten stammten dabei nicht aus dem eigentlichen Zahlungsverkehr, sondern aus dem Anfang 2018 gestarteten Bonusprogramm "Priceless Specials", bei dem die Nutzer:innen für ihre Einkäufe "Coins" erhielten, die sie wiederum gegen Prämien eintauschen konnten.
Ohne zugehörige Prüfnummer konnten die geleakten Kreditkartennummern zwar nicht direkt zum Einkaufen genutzt werden, Banken boten allerdings einen Tausch der betroffenen Karten an.
Da allerdings auch weitere sensible Daten wie Privatanschrift, Telefonnummer, Name oder Geburtsdatum geleakt wurden, gaben sich viele mit der Möglichkeit zum Tausch nicht zufrieden. In der Folge unternahm die Europäische Gesellschaft für Datenschutz (EuGD) im Interesse der Betroffenen juristische Schritte gegen Mastercard.
Die 300 Euro sollen nun Anfang Mai an all diejenigen ausgezahlt werden, die sich von der EuGD beraten ließen und dem Vergleich bis spätestens Ende März zustimmen. Laut Informationen der "Frankfurter Allgemeinen Zeitung" trifft das auf circa 2000 Personen zu.
Die eigentliche Angebotssumme vonseiten des Finanzdienstleisters beträgt dabei 400 Euro – die EuGD berechnet für sich allerdings 25 Prozent Provision. Neue Klient:innen können sich dem Vergleich nicht mehr nachträglich anschließen.
Die Betroffenen sind zudem nicht gezwungen, das Angebot von Mastercard anzunehmen. Wer selbst Klage einreichen möchte, müsste sich dann allerdings beeilen, bevor die Ansprüche verjähren.
Wenn man sich hingegen dazu entscheidet, den Vergleich zu unterschreiben, gehört dazu eigentlich auch eine Vertraulichkeitsvereinbarung. Das scheinen jedoch nicht alle zu beherzigen. Bereits jetzt kursierte das Schreiben von Mastercard in diversen Foren und den sozialen Medien.