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Supermarkt: Warum man Kassierern besser kein Trinkgeld geben sollte

ARCHIV - 25.03.2020, Baden-W
Trinkgeld an der Supermarktkasse – eine gute Idee?Bild: dpa / Tom Weller
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Supermarkt-Kasse: Auf diesen Satz kannst du (leider) verzichten

16.12.2024, 16:54
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Ob im Taxi, beim Friseur oder im Café: Möchte man seinem Gefallen über die erhaltene Dienstleistung Ausdruck verleihen, hat die deutsche Sprache den perfekten, prägnanten Ausdruck parat. "Stimmt so", heißt es dann knapp, während Scheine und Münzen den/die Besitzer:in wechseln.

Wortwörtlich genommen ist das eigentlich Unsinn, denn die bezahlte Summe stimmt ja eben nicht mit dem geforderten Betrag überein. Vielmehr ist der überschüssige Obolus als Trinkgeld gedacht. (Noch so ein urdeutscher Ausdruck).

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Der Begriff "Trinkgeld" geht auf das Mittelalter zurück, wo er häufig auch noch als "Badegeld" bezeichnet wurde. Die Gebrüder Grimm definieren es in ihrem Wörterbuch von 1854 als "kleinere Geldsumme für außer der Regel geleistete Dienstverrichtung, ursprünglich zum Vertrinken (bibale), auch Biergeld genannt".

Heutzutage sind die Deutschen im europäischen Vergleich großzügig. Einer "YouGov"-Umfrage im Auftrag des "Guardians" zufolge, gaben 72 Prozent der Deutschen an, dass sie in Restaurants typischerweise Trinkgeld geben. Im Friseurstudio sind es 56 Prozent, im Taxi 40.

Trinkgeld im Supermarkt? Arbeitsvertrag regelt näheres

Weit weniger oft dürfte Trinkgeld an der Supermarktkasse verteilt werden. Wenn, dann handelt es sich wohl meistens um Centbeträge. Dann möchten Kund:innen vermeiden, dass Kupfermünzen als Rückgeld im Portemonnaie landen.

Doch wer dachte, dass man Kassierer:innen mit dem Überschuss womöglich den Afterwork-Drink mitfinanziert, liegt leider falsch. An der Supermarktkasse gilt grundsätzlich: "Stimmt so" kannst du dir sparen. Denn das Geld landet nicht in der Tasche der Mitarbeitenden, sondern beim Arbeitgebenden.

Wie der "Focus" berichtet, ist bei Kassenpersonal im Arbeitsvertrag festgehalten, dass sie für die korrekte Kassenführung verantwortlich sind. Wie mit zu viel Geld in der Kasse umzugehen ist, regelt die sogenannte Mankovereinbarung.

Dort heißt es in der Regel, dass sogenannte Überbestände an den Arbeitgebenden beziehungsweise an das Unternehmen auszuhändigen sind. Laut "Focus" wird dieser Überschuss in der Buchhaltung unter "Sonstige Erträge, unregelmäßig" verbucht. Kassierer:innen gehen dagegen leer aus. Eine solche Klausel ist in Supermärkten gängig.

Sollten Angestellte also künftig einfach eine Kaffeekasse neben dem Kassenband aufstellen? Auch das ist untersagt. Denn laut "T-Online" gilt durch etablierte Rechtsprechung, dass Kassierer:innen während ihrer Tätigkeit kein Geld bei sich tragen dürfen. Außerdem dürfe es nicht in irgendeiner Form neben der Kasse oder allgemein offen liegen gelassen werden.

Andernfalls sehen sich die Mitarbeitenden womöglich mit dem Vorwurf der Bestechlichkeit oder falschem Führen der Kasse ausgesetzt. Daher landet das Trinkgeld stets in der Kasse.

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