Flink und weitere Lieferdienste sind beim Berliner Verbraucherschutz negativ aufgefallen.Bild: dpa-Zentralbild / Sebastian Kahnert
Geld & Shopping
Lieferdienste für Lebensmittel sind aus dem Alltag vieler Menschen in den Städten nicht mehr wegzudenken. Wer gerade mal keine Lust oder Zeit hat, in den Supermarkt oder den Discounter zu gehen, kann sich das Wichtigste ganz einfach bis an die Haustür bestellen. Mittlerweile haben sich verschiedene Anbieter dafür etabliert, die bekanntesten sind etwa Gorillas, Flink oder Getir.
Diese hat die Verbraucherzentrale Berlin kürzlich stichprobenartig überprüft – und abgemahnt. Getir hat die Organistaion sogar verklagt. Der Grund für die Beanstandungen der Verbraucherschützer:innen sind mehrere Verstöße.
Mangelnde Kennzeichnungen in Apps beanstandet
Auch wenn Lebensmittel nicht im Laden, sondern im Online-Shop verkauft werden, müssen Kund:innen dort die gleichen Informationen erhalten, die sie auch auf der Verpackung im Supermarkt finden würden. Dazu gehören unter anderem die Bezeichnung des Lebensmittels, die Zutatenliste inklusive Allergenkennzeichnungen, Füllmenge und Nährwertkennzeichnung.
Berliner Verbraucherschützer:innen haben gegen Getir geklagt.Bild: IMAGO images/Michael Gstettenbauer
Daran hielten sich die großen Lieferdienste offenbar nicht alle. Bei Gorillas fehlten bei einigen Produkten sogar alle Pflichtangaben, wie die Verbraucherzentrale beanstandet. Die Kennzeichnung war demnach nicht bei allen lesbar. Bei anderen Produkten war ein Teil der Kennzeichnungselemente nicht vorhanden. Ähnliches beim Gorillas-Konkurrenten Flink.
In der Getir-App sollen die Kennzeichnungen zunächst besser ausgesehen haben. Doch letztendlich zeigte sich auch hier: Nährwertdeklarationen fehlten, Herkunftsangaben fehlten. Verpflichtenden Grundpreisangaben, die den Verbraucher:innen einen Preisvergleich ermöglicht, suchten Kund:innen sogar bei allen Anbietern vergeblich.
Dr. Britta Schautz von der Verbraucherzentrale Berlin, sagt dazu:
"Selbst, wenn es schnell gehen soll, müssen Verbraucher:innen alle vorgeschriebenen Angaben auch im Onlineshop finden können. Gerade im Fall von Allergien und Unverträglichkeiten sind Zutatenlisten und Allergene schließlich besonders wichtig."
Die Verbraucherzentrale nahm die Lieferdienst-Apps unter die Lupe, weil sich eine Verbraucherin wegen einer fehlenden Allergenkennzeichnung beschwert hatte.
Bezahlprozess widerspricht gegen rechtliche Grundsätze
Neben fehlenden Angaben wurde auch der Bezahlprozess beanstandet. Ein Kaufvertrag kommt rechtlich gesehen nämlich erst dann zustande, wenn der Lieferdienst-Anbieter die Bestellung auch angenommen hat. Grundsätzlich ist es so, dass erst danach eine Pflicht zur Zahlung besteht.
Bei den Lieferdiensten mussten die Verbraucher:innen bereits mit Abschluss des Bestellprozesses die Waren bezahlen. Die Verfahrensweise widerspreche rechtlichen Grundsätzen, heißt es vonseiten der Verbraucherzentrale. Im Verfahren gegen Getir habe das Landgericht Berlin das im Sinne des Verbraucherschutzes bestätigt.
Gorillas und Flink sicherten bereits zu, künftig verbraucherfreundlicher zu kennzeichnen und unwirksame Klauseln zu ändern.
Man würde es nicht meinen, aber tatsächlich herrscht auf dem Oktoberfest kein Dresscode. Dass viele dennoch in traditionellen bayerischen Trachten kommen und Dirndl oder Lederhosen tragen, hat also mehr mit gesellschaftlicher Konvention zu tun als mit festgeschriebenen Regeln.