Es ist eine Frage, die vielerorts Arbeitskräfte beschäftigt: muss ich außerhalb der Dienstzeit erreichbar sein? In Deutschland existiert dafür keine Regelung. Weder gibt es die Pflicht, erreichbar zu sein, noch ein Recht auf Nicht-Erreichbarkeit. Selten entscheiden Gerichte aber im Sinne der Unternehmer:innen.
Um das Hin und Her zu umschiffen, hat Australien nun das Recht auf Nichterreichbarkeit eingeführt. Das gilt offiziell für Millionen Beschäftigte, die demnach nicht verpflichtet sind, außerhalb der regulären Arbeitszeit auf SMS, Mails oder Anrufe zu reagieren – es sei denn, ihre Weigerung wird als "unangemessen" betrachtet.
Gewerkschaften begrüßten die gesetzliche Regelung, der Unternehmensverband Australian Industry Group kritisierte sie als schlecht durchdacht und verwirrend. "Zumindest werden Arbeitgeber und Arbeitnehmer nun im Unklaren darüber sein, ob sie einen Anruf außerhalb der Arbeitszeit annehmen oder tätigen können, um eine zusätzliche Schicht anzubieten."
Die Regelung war im Februar verabschiedet worden, sie gilt für Unternehmen mit mehr als 15 Beschäftigten. Für kleinere Firmen soll sie am 26. August 2026 in Kraft treten. In Europa gibt es entsprechende Gesetze seit 2017 in Frankreich, seit 2018 in Spanien und seit 2022 in Belgien.
Australiens Regierungschef Anthony Albanese betonte am Montag im Sender ABC: "Wir wollen sicherstellen, dass Leute, die nicht 24 Stunden am Tag bezahlt werden, auch nicht 24 Stunden am Tag arbeiten müssen." Es gehe auch um die psychische Gesundheit: Die Menschen müssten sich von ihrer Arbeit lösen und sich ihrer Familie und ihrem Leben widmen können.
Die Leiterin der Schlichtungsstelle für Arbeitsrechtsauseinandersetzungen, Fair Work Ombudsfrau Anna Booth, rief Beschäftigte und Betriebe dazu auf, die neue Gesetzgebung mit "gesundem Menschenverstand" umzusetzen.
Gerichte müssten entscheiden, wie der Begriff "unangemessen" im Streitfall zu definieren sei. Das hänge von den Umständen ab: etwa dem Grund für einen Kontakt des Arbeitgebers außerhalb der regulären Arbeitszeit, die Position des Arbeitnehmers oder die Bezahlung für Überstunden oder die Erreichbarkeit.
Auch in der EU könnte sich das künftig ändern. Schon länger pocht das EU-Parlament auf eine einheitliche Regelung. Die Abgeordnet:innen sind der Ansicht, dass Unterbrechungen der arbeitsfreien Zeit das Risiko für unbezahlte Überstunden erhöht, sich aber auch auf die Gesundheit der Betroffen auswirkt.
(Mit Material von dpa)