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Barrierefreiheitsgesetz 2025: Was das BFSG für die EU bedeutet

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Barrierefreiheit muss auch für digitale Produkte gegeben sein.Bild: Getty Images / shurkin_son
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Barrierefreiheit für alle: Gesetz macht die digitale Welt zugänglicher

Digitale Barrierefreiheit wird ab Juni 2025 Pflicht – und das ist überfällig! Denn laut einer Studie der Aktion Mensch und Google sind zwei Drittel der großen deutschen Webshops noch nicht barrierefrei.
09.04.2025, 09:4709.04.2025, 09:47
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Stell dir vor, du gehst in ein Café und kannst keinen Platz finden, weil alle Tische zu hoch für dich sind. Oder du versuchst, mit einem Rollstuhl in ein Gebäude zu kommen, aber der Eingang ist so eng, dass es unmöglich wird. So etwas sollte nicht passieren, oder?

Für viele Menschen stellt die Digitalisierung eine zusätzliche Hürde dar. Besonders auf Websites können die Darstellungen für sehbehinderte Personen oft unüberwindbar sein, wie eine Studie von Aktion Mensch und Google zeigt – ohne Unterstützung ist der Zugang zu wichtigen Informationen kaum möglich. Wie sich das nun ändern soll, erklärt dir watson.

Was ist digitale Barrierefreiheit überhaupt?

Klar, die offensichtliche Probleme im Alltag für beispielsweise Menschen mit einer Gehbehinderung und deren Lösungen sind bekannt: mehr Aufzüge, breitere Türen und so weiter. Aber wie kann man sich das Problem mit der digitalen Barrierefreiheit vorstellen?

Digitale Barrierefreiheit bedeutet, dass Inhalte, wie Websites, Apps und Online-Dienste, so gestaltet sind, dass sie von allen Menschen genutzt werden können – unabhängig von ihren Fähigkeiten oder Einschränkungen. Das heißt, dass zum Beispiel Menschen mit Sehbehinderungen die Inhalte mit Screenreadern lesen können, Menschen mit Hörbeeinträchtigungen Untertitel oder Transkripte nutzen können und auch Menschen mit motorischen Einschränkungen einfache Navigation und Bedienbarkeit haben. Ziel ist es, das Internet inklusiver zu machen, damit niemand aufgrund einer Beeinträchtigung ausgeschlossen wird.

Was bewirkt das Barrierefreiheits-stärkungsgesetz (BFSG)?

Ab dem 28. Juni 2025 sorgt das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) für einheitliche Regeln, damit digitale Angebote für alle zugänglich sind – egal ob Webseiten, Apps oder Online-Shops. Was bisher nur für öffentliche Stellen galt, betrifft jetzt auch private Unternehmen.

Die müssen sicherstellen, dass ihre digitalen Angebote barrierefrei sind – und das nicht nur für Produkte, sondern auch für Dienstleistungen. Wer sich nicht dran hält, muss mit Bußgeldern von bis zu 100.000 Euro rechnen. Das neue Gesetz soll den Wettbewerb ankurbeln und dazu beitragen, dass barrierefreie Produkte und Services für alle verfügbar und vor allem bezahlbar werden.

BFSG: Neue Verpflichtungen für private Unternehmen

Bisher waren nur öffentliche Einrichtungen verpflichtet, ihre digitalen Angebote barrierefrei zu gestalten. Ab 2025 gilt diese Pflicht auch für private Unternehmen. Das bedeutet, dass nicht nur große Online-Shops, sondern auch kleinere Dienstleister:innen und Produktanbieter:innern sicherstellen müssen, dass ihre Webseiten und Apps für alle Menschen zugänglich sind – egal, ob mit Seh-, Hör- oder anderen Einschränkungen.

Das umfasst sowohl die Websites von Unternehmen als auch mobile Apps, digitale Verkaufsplattformen und alle weiteren Online-Dienste, wobei es auch hier geregelte Ausnahmen aufgrund der Unternehmensgrößen gibt.

Europäische Perspektive: Einheitliche Standards

Ein weiteres Ziel des Gesetzes ist es, die unterschiedlichen Regelungen, die bisher in den EU-Staaten bestehen, zu vereinheitlichen. Derzeit gibt es von Land zu Land unterschiedliche Standards und Vorschriften für digitale Barrierefreiheit. Durch die neuen, europaweit geltenden Anforderungen soll nicht nur die digitale Teilhabe für alle Menschen verbessert werden, sondern auch der Binnenmarkt gestärkt werden. Das heißt, es gibt weniger Hindernisse für barrierefreie Produkte und Dienstleistungen – und das wirkt sich positiv auf den Wettbewerb aus.

Was das BFSG für den internationalen Handel bedeutet

Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) betrifft auch Importeure, also Unternehmen, die Produkte aus dem Ausland in die EU importieren und hier verkaufen. Diese müssen sicherstellen, dass die von ihnen eingeführten Produkte den neuen Barrierefreiheitsanforderungen entsprechen.

Das bedeutet, dass auch importierte digitale Produkte – wie Software, Apps oder Geräte – ab 2025 barrierefrei sein müssen, wenn sie in den EU-Markt eingeführt werden. Dies gilt sowohl für den Online-Handel als auch für physische Produkte wie Computer oder Smartphones, die digitale Elemente beinhalten.

Wenn ein Produkt oder eine Dienstleistung aus einem anderen EU-Staat oder Drittland importiert wird, müssen Importeur:innen sicherstellen, dass es den europäischen Barrierefreiheitsstandards entspricht, bevor es auf den Markt kommt.

Überprüfung der Einhaltung des BFSG

Wer garantiert aber nun, dass das alles eingehalten wird? Die Überwachung und Kontrolle der Einhaltung des BFSG erfolgt durch staatliche Stellen und unabhängige Prüfinstanzen. Das Gesetz legt fest, dass es regelmäßige Marktüberprüfungen gibt, um sicherzustellen, dass die Standards eingehalten werden. Es gibt auch Beschwerdemechanismen, bei denen betroffene Nutzer:innen Verstöße melden können.

Im Falle eines Verstoßes drohen Bußgelder – die Strafen können bis zu 100.000 Euro betragen. Diese Maßnahmen sollen sicherstellen, dass Unternehmen die Verpflichtungen ernst nehmen und ihre digitalen Angebote wirklich barrierefrei gestalten. Hierbei könnten die Ausnahmen, die das Gesetz hat, für Streit sorgen: Fachverbände kritisieren am Barrierefreiheitsstärkungsgesetz, dass es nicht weit genug gehe und dass es zu viele Ausnahmen gebe.

Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz setzt einen wichtigen Schritt, um die digitale Welt für alle zugänglich zu machen. Wer nicht mitzieht, muss mit Konsequenzen rechnen – nur so wird die digitale Welt wirklich für alle nutzbar.

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