Eigentlich soll die Studienzeit die beste des Lebens sein. Mit dieser Erzählung wuchs zumindest die Gen Z auf. Doch für viele Student:innen kam alles anders. Erst mussten sie sich durch einsame Corona-Semester quälen und dann wurden sie mit stark gestiegenen Lebenshaltungskosten konfrontiert.
Studierende haben häufig wenig Geld zur Verfügung. Sie leiden besonders unter den Folgen der gestiegenen Energiepreise wegen des Kriegs in der Ukraine. Eine Finanzspritze vom Staat sollte Student:innen unterstützten, doch die Frist läuft bald ab.
Gestiegene Mieten für WG-Zimmer und hohe Lebensmittel-Preise: Die Folgen der Energiekrise zeigen sich an vielen Stellen. Mit einer Einmalzahlung wollte der Staat Studierenden und Fach-Schüler:innen unter die Arme greifen. 200 Euro konnten seit dem 15. März 2023 beantragt werden.
Studierende, die zum 1. Dezember 2022 an einer deutschen Hochschule immatrikuliert waren, können die Einmalzahlung beantragen. Auch Fach-Schüler:innen, Promovierende oder Student:innen im Urlaubssemester oder die Teilzeit studieren, können sich über die 200 Euro freuen. Zusätzlich muss ihr Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt in Deutschland sein.
Ganze 3,5 Millionen Studierende und Schüler:innen sind demnach antragsberechtigt. Doch erschreckend viele haben bis jetzt keinen Antrag gestellt. Nur 2,76 Millionen der Berechtigten haben sich bisher um die 200 Euro gekümmert. Für den Rest könnte es nun ganz schön knapp werden. Die Frist geht nur noch bis zum 30. September. Danach verfällt der Anspruch auf das Geld.
Wer nicht nur vor Uni-Klausuren prokrastiniert, sondern auch den Antrag bis jetzt vor sich hergeschoben hat, kann die letzten Septembertage jedoch noch sinnvoll nutzen. Der Antrag kann nämlich in nur vier Schritten online erledigt werden.
Dies ist auf einer separaten Website möglich. Als erste Voraussetzung erhalten Studierende und Fach-Schüler:innen einen persönlichen Zugangscode von ihrer Hochschule. Den benötigen sie, um sich überhaupt für den Antrag anmelden zu können. Wer nun Panik bekommt und nicht weiß, wovon die Rede ist, sollte am besten nochmal seine Bildungseinrichtung kontaktieren.
Als Nächstes muss die Identität nachgewiesen werden. Auf der Website ist zu lesen: "Mit Ihrer BundID melden Sie sich zum Antrag an. Ihre Identität weisen Sie zum Beispiel mit dem Online-Ausweis nach." Um einen BundID-Account muss man sich also gegebenenfalls auch noch kümmern.
Für den dritten Schritt muss nur noch ein Formular ausgefüllt werden. Dort werden die Kontodaten hinterlegt. "Wenn alle Voraussetzungen erfüllt sind, erhalten Sie per E-Mail einen Bescheid mit der Bewilligung und die 200 Euro auf Ihr angegebenes Konto", ist der Website zu entnehmen. Danach heißt es nur noch warten.
Besonders zu Beginn des Antragszeitraums klagten viele über chaotische Zustände. Aufgrund der großen Nachfrage waren die Server überlastet. Studierende mussten häufig lange warten, um sich anmelden zu können. Zumindest das könnte bei den Spätentschlossenen anders laufen.