Der Berliner Senat hat die Abbildung eines Joints bei einer BVG-Imagewerbung zum Thema Einschulung mit dem Hinweis auf die künstlerische Freiheit der Verkehrsbetriebe verteidigt. Die Berliner Verkehrsbetriebe (BVG) hatte am 15. August mit Blick auf die neuen Erstklässler an den Schulen getwittert: "Einschulen, bitte! Achtung, heute sind wieder Schultüten in der Bahn." Neben den üblichen Schultüten war auch ein gezeichneter Joint, im Szenejargon "Tüte", abgebildet.
Nun antwortete der Senat auf eine AfD-Anfrage, dass in den U-Bahnhöfen vor allem der Linie 1 "Joints" konsumiert würden, sei zwar "illegal und wird von der BVG auch nicht toleriert". Es bilde "jedoch die Lebensrealität eines Teils der BVG-Fahrgäste ab". Und weiter: "Das Bild verweist darauf auf humoristische und zugespitzte Weise und fällt sicherlich unter die Meinungs- und künstlerische Freiheit der BVG."
Der Berliner AfD-Abgeordnete Gunnar Lindemann hatte sich erstaunt über den Tweet gezeigt und fragte auf Twitter: "Sie Werben für Haschischkonsum?". Die BVG antwortete auf die Nachfrage des AfD-Politikers nicht.
(lau/dpa)