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Netflix: Unbeliebte Änderung für bestimmte Streaming-Kunden

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Netflix geht gegen das unrechtmäßige Teilen von Accounts vor.Bild: IMAGO/NurPhoto
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Netflix: Unbeliebte Änderung betrifft bestimmte Kunden

16.02.2023, 19:31
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Zum Streamen von Serien und Filmen ist Netflix immer noch ein sehr beliebter Anbieter – obwohl die Konkurrenz durch andere Anbieter wie Sky oder Amazon Prime groß ist. Doch beim Streamen ist es wie mit den meisten anderen Dingen auch: Es kostet Geld. Ob Standard- oder Premium-Abo: Je mehr Leute einen Account nutzen wollen, desto teurer lässt Netflix sich das bezahlen.

Um die Begrenzung auf eine bestimmte Anzahl von Geräten zu umgehen, haben Nutzer:innen ihr eigenes Netflix-Passwort deshalb gerne auch mal weitergegeben – an Freund:innen, Partner:innen oder Familie. Doch den Netflix-Account außerhalb des eigenen Haushalts zu teilen, ist laut den Nutzungsbedingungen des Streaming-Riesen verboten. Gegen dieses inoffizielle "Account-Sharing" geht Netflix nun vor.

The Netflix menu is shown on a screen in Pittsburgh, on Monday, Oct. 17, 2022. Netflix posted its third quarter results a few weeks before the company launches a cheaper version of its video streaming ...
Um Kosten zu sparen, werden Netflix-Passwörter häufig weitergegeben.Bild: AP / Gene J. Puskar

Netflix führt kostenpflichtige Unterkontos ein – doch nicht für jeden

Wer künftig noch über das gleiche Netflix-Konto Serien und Filme streamen will – den Account quasi teilen will – muss zahlen. Nutzer:innen müssen jetzt einen sogenannten Hauptstandort angeben und können dann Unterkontos anlegen. Diese können Nutzer:innen dann für weitere Personen freigeben. In Spanien kostet ein solches Unterkonto 5,99 Euro mehr im Monat, in Portugal sind es 3,99 Euro. Wie und wann diese kostenpflichtigen Unterkonten in Deutschland eingeführt werden, wurde noch nicht kommuniziert. Es ist allerdings davon auszugehen, dass sie eingeführt werden.

Wie viele Unterkonten Nutzer:innen anlegen können, soll von dem abgeschlossenen Abo-Modell abhängen. Ein hauseigenes Netflix-Konto muss auch in jedem Fall bestehen. Wer Netflix-Inhalte über einen Drittanbieter nutzt, geht leer aus. Das heißt, dass zum Beispiel Nutzer:innen von Sky Entertainment Plus – die auch auf die Netflix-Inhalte zugreifen können – keine Netflix-Unteraccounts anlegen können. Das Anlegen von Unterkonten ist noch an weitere Voraussetzungen geknüpft. Die Mitgliedschaft darf etwa nicht gekündigt sein.

Netflix: Rund 100 Millionen Haushalte auf fremden Accounts unterwegs

Lange hat Netflix das Teilen von Zugangsdaten toleriert. Der Videostreaming-Riese geht davon aus, dass weltweit rund 100 Millionen Haushalte als eine Art Trittbrettfahrer auf Accounts von Familienmitgliedern und Freunden unterwegs sind.

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Im Videostreaming-Geschäft gibt es inzwischen generell einen verstärkten Fokus auf Profitabilität, nachdem die vielen Anbieter jahrelang auf der Jagd nach höheren Nutzerzahlen waren. Eine zentrale Frage beim Vorgehen gegen das Teilen von Accounts wird sein, ob Netflix die betroffenen Nutzer halten kann oder sie einfach auf den Dienst verzichten. Netflix hofft auf die Anziehungskraft seiner exklusiven Inhalte.

(Mit Material von dpa)

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