Zu viel Lakritze kann schädlich sein – das besagt zumindest eine neue Verordnung der Bundesregierung, nach der bestimmte Arten der Süßigkeit mit Warnhinweisen gekennzeichnet werden müssen. Laut der "Lebensmittelzeitung" sollen die enthaltenen Aromastoffe für Säuglinge verboten werden.
Lakritz enthält Salmiak, auch Ammoniumchlorid genannt, und das kann schädlich sein, so lautet das Urteil des Bundesinstituts für Risikobewertung.
Daher stammt die neue Verordnung: Ab einem Salmiak-Gehalt von mehr als 20 Gramm pro Kilogramm müssen die Produkte einen Warnhinweis tragen.
Auf der Verpackung soll von nun an geschrieben stehen: "Erwachsenenlakritz – kein Kinderlakritz".
Sollte die Menge an Salmiak noch höher sein, dann fallen die Schriftzüge sogar noch eindringlicher aus: "Extra stark, Erwachsenenlakritz – kein Kinderlakritz" und: "Übermäßiger Verzehr kann insbesondere bei Personen mit Nierenerkrankungen die Gesundheit beeinträchtigen".
Für Supermärkte, die noch Packungen ohne Warnhinweis auf Lager haben gilt: Die nicht gekennzeichnete Ware darf zum Lagerabbau noch verkauft werden.
Die Verordnung sieht außerdem vor, dass in Zukunft Aromastoffe in Frühnahrung für Säuglinge und Lebensmitteln für Babys unter 16 Wochen verboten werden soll.
Der Grund: Babys in den ersten Lebensmonaten seien besonders empfindlich und die Aromastoffe seien weder für eine bessere Akzeptanz dieser Produkte noch zur Förderung der Geschmacksentwicklung notwendig, so das Bundesinstitut.
Ammoniumchlorid kann, nach Einschätzung des Bundesinstituts für Risikobewertung, zu einer Übersäuerung des Blutes führen. Bei der sogenannt metabolischer Azidose gerät der ph-Wert des Blutes aus dem Gleichgewicht.
Lakritz, das in Teilen von Deutschland auch als "Bärendreck" bezeichnet wird, besteht aus dem Wurzelextrakt des Süßholzes. Für den Konsum als Süßigkeit wird der eingedickte Wurzelsaft oft mit Zucker und anderen Aromastoffen vermischt.
(lfr)