dm bietet Kunden Augenscreening – jetzt drohen dem Drogeriemarkt Klagen
Augenchecks und Hautanalysen gehören zu den neuen Angeboten, die Kund:innen direkt zwischen Shampoo-Regal und Kassenbereich nutzen sollen. Seit September testet dm diese Leistungen zunächst an vier Standorten.
Doch kaum gestartet, droht bereits juristischer Ärger. Die Wettbewerbszentrale hält das Augenscreening für unzulässig und sieht gleich mehrere Verstöße gegen geltendes Recht.
dm in der Kritik: Rechtmäßigkeit von Augenscreening angezweifelt
Nadine Schreiner, Syndikusanwältin der Wettbewerbszentrale, kündigte Ende Oktober gegenüber der "Lebensmittel Zeitung" an: "Wir haben dm und den Dienstleister Skleo Health zunächst abgemahnt". Man werde "zeitnah" Klagen vor den Landgerichten Karlsruhe und Düsseldorf einreichen.
Im Zentrum des Konflikts steht die Frage, wer medizinische Leistungen anbieten darf – und unter welchen Bedingungen. Nach Einschätzung der Wettbewerbszentrale verstößt das Screening gegen das Heilpraktikergesetz, weil dm nicht auf medizinisches Fachpersonal setzt, sondern auf "geschulte Mitarbeiter".
Auch die "Medizinprodukte-Betreiberverordnung" sei betroffen: Die eingesetzte Technik dürfe nur von fachlich qualifizierten Personen in einer angemessen ausgestatteten Umgebung betrieben werden. Drogeriefilialen erfüllen diese Vorgaben nach Ansicht der Jurist:innen nicht.
Zusätzlich gerieten die Werbeversprechen ins Visier der Wettbewerbszentrale. Denn in Anzeigen und Online-Texten bewirbt dm die "Früherkennung" und "rechtzeitige Behandlung" von Augenerkrankungen. Für die Wettbewerbszentrale überschreitet das deutlich die Grenzen des Erlaubten, da damit der Eindruck erweckt werden könnte, ein Arztbesuch sei verzichtbar.
Doch das seien sowohl Verstöße gegen das Gesetz gegen unlauteren Wettbewerb (UWG) als auch gegen das Heilmittelwerbegesetz (HWG). Außerdem gebe es in den Filialen keine ärztliche Präsenz, also greife das Verbot, Gesundheitsleistungen als Fernbehandlung zu bewerben.
Wegen rechtlicher Zweifel: dm zeigt sich offen für Rechtsstreit
Aus Sicht der Wettbewerbszentrale sei außerdem das Preismodell rechtlich fragwürdig. Der Ergebnisbericht des Screenings stelle demzufolge eine ärztliche Leistung dar und dürfe nicht zu einem festen Preis pauschal angeboten werden.
Schreiner begründet die harte Haltung ihres Verbandes gegenüber der "Lebensmittel Zeitung" so:
Gerade bei sensiblen Gesundheitsdaten und diagnostischen Aussagen seien die Anforderungen hoch – zum Schutz der Verbraucher:innen.
dm-Chef Christoph Werner zeigt sich dennoch offen für eine rechtliche Klärung. Gegenüber der "Wirtschaftswoche" erklärte er, es handle sich um Fragen "grundsätzlicher Bedeutung", die im Interesse der Branche geklärt werden müssten.
