Nur noch knapp einen Monat, dann beginnen in den ersten Bundesländern die Sommerferien. Die meisten Menschen dürften es wohl kaum erwarten können, dem Alltag endlich wieder zu entfliehen.
Nach dem Ende der Corona-Beschränkungen bei Bahn- und Flugunternehmen ist Urlaub nun für die meisten wieder entspannt möglich. Schon bald könnte es allerdings neue Veränderungen für Reisende in der Europäischen Union geben, die das Reisen komplizierter machen.
Die EU-Kommission plant aktuell, auch innerhalb des Schengen-Raums wieder strengere Ausweiskontrollen durchzuführen. Zum jetzigen Zeitpunkt wird bei Flügen innerhalb der EU zwar teils der Ausweis zum Abgleich des Namens auf dem Flugticket gefordert.
Der neue Gesetzentwurf sieht jedoch vor, dass die Fluggesellschaften bei ausgewählten Flügen zum Sammeln der sogenannten API-Daten ihrer Fluggäste verpflichtet werden. Bisher müssen diese Informationen, die im Ausweisdokument festgehalten sind, nur auf Anfrage bei Flügen aus Drittstaaten aufgenommen werden.
Die geplanten Vorschriften sollen laut EU-Kommission vor allem der Bekämpfung von Kriminalität dienen. "So kann die Polizei die Informationslücke zwischen dem Kauf des Flugscheins und dem tatsächlichen Flug schließen und Kriminelle daran hindern, Grauzonen auszunutzen", erklärt Ylva Johansson, EU-Kommissarin für Inneres.
Unklar ist zunächst noch, inwiefern der Ablauf an europäischen Flughäfen durch die neuen Regelungen beeinflusst würde. Laut Kommission werden die Daten direkt beim Check-in erhoben, können also auch online eingetragen werden. Kritiker:innen halten es trotzdem für wahrscheinlich, dass die strengeren Kontrollen zu Verzögerungen für die Reisenden führen werden.
Bis die Vorschriften tatsächlich umgesetzt werden, könnte es allerdings noch eine Weile dauern. Zunächst müssen das Europäische Parlament sowie der Europäische Rat diese prüfen. Frühestes Einführungsdatum für die verpflichtende Sammlung der API-Daten ist laut EU-Kommission das Jahr 2028.
Datenschützer:innen weisen zudem darauf hin, dass innerhalb des Schengenraums tatsächlich nur ausgewählte Flüge betroffen sein dürften. Der Grund: Andernfalls würde es sich um unzulässige Vorratsdatenspeicherung handeln.
Bei allen anderen Flügen innerhalb der EU soll es offenbar dabei bleiben, dass lediglich die sogenannten PNR-Daten von der Fluggesellschaft abgefragt und gespeichert werden. Diese ordnen die Namen der Fluggäste den Flugdaten sowie ihrem Sitzplatz und der Flugnummer zu, enthalten jedoch in der Regel keine weiteren personenbezogenen Daten.
Welche Änderungen am Ende für die Passagier:innen spürbar werden, bleibt abzuwarten. Für den nächsten Urlaub sollte man jetzt erstmal checken, ob der Ausweis noch über den Sommer gültig bleibt. Mitunter wird auf dieses kleine Detail auch bei einigen Fluggesellschaften geachtet.