Für fast alles im Flugzeug gelten strenge Bestimmungen. Bild: imago images / Addictive Stock / Gabriel Trujillo
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Wer mit dem Flugzeug verreist, muss einige Dinge beachten. Das aufgegebene Gepäckstück darf nicht zu schwer sein, das Handgepäck darf eine bestimmte Größe nicht überschreiten. Und vor allem gibt es natürlich eine Handvoll Bestimmungen dazu, was mit ins Flugzeug darf und was nicht.
Dass man keine Messer oder andere gefährliche Gegenstände bei sich tragen darf, ist klar. Doch auf der Gefahrgutliste der International Air Transport Association (IATA) stehen weit ungewöhnlichere Dinge. Und auf der neu veröffentlichten Liste taucht nun auch ein beliebtes Superfood auf: die Kokosnuss. Konkret das getrocknete Fruchtfleisch der Kokosnuss.
Snacks im Flugzeug: Getrocknete Kokosnuss ist verboten
Ein paar Snacks fehlen wohl in kaum einem Handgepäckstück. Immerhin ist heute auf einem Flug nicht mehr ganz selbstverständlich eine Verpflegung mit enthalten. Statt teuer im Flugzeug ein Sandwich oder – wenn überhaupt möglich – ein warmes Essen zu bestellen, packen sich viele lieber selbst etwas ein.
Wer statt Schokoriegel und Gummibärchen dabei auf gesunde Alternativen wie getrocknete Früchte oder ähnliches setzt, muss aufpassen. Denn getrocknete Kokosnussstücke dürften die Sicherheitskontrolle am Flughafen nicht mehr passieren. Die IATA stuft sie als Gefahrengut ein. Sie dürfen weder im Aufgabegepäck verstaut, noch mit in die Flugzeugkabine genommen werden.
In dem Fruchtfleisch der Kokosnuss ist viel Öl enthalten. Es hat einen niedrigen Brennpunkt und gilt damit als leicht entflammbar. Die IATA hat es also wegen einer potenziellen Brandgefahr auf die Gefahrgutliste gesetzt, denn Feuer möchte man im Flugzeug natürlich um jeden Preis verhindern.
"Kopra-Staub kann durch einen einzigen Funken entzündet werden."
IATA
Kokoswasser und Kokosmilch im Flugzeug erlaubt
Das getrocknete Fruchtfleisch der Kokosnuss wird auch Kopra genannt. "Kopra-Staub kann durch einen einzigen Funken entzündet werden", zitiert die österreichische Zeitung "Der Standard" die IATA. Es bestehe auch ein "Risiko der Selbstentzündung". Die
IATA stuft getrocknetes Kokosnussfruchtfleisch sogar als Gefahrgut der Klasse vier ein. In der gleichen Kategorie findet man auch Gegenstände wie Streichhölzer, Feueranzünder, Metallpulvern oder Natriumbatterien. Öffentlich einsehbar sind die Gefahrgutlisten online nicht, sie müssen erworben werden.
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Komplett verzichten müssen Kokosnuss-Liebhaber:innen auf den Geschmack ihres Superfoods übrigens nicht. Wenn sie gut verpackt sind, dürfen Produkte wie Kokoswasser oder Kokosmilch im Flugzeug mitgeführt werden.
Wie "Travelbook" unter Berufung auf den Raumfahrtingenieur Vishnu Ravi berichtet, gibt es für im Einzelhandel verpackte Produkte hier nämlich eine Ausnahme. Die Verpackungen würden sicherstellen, dass die Produkte versiegelt sind und eine Brandgefahr sei weniger wahrscheinlich. Im Handgepäck sollten Fluggäste aber widerum auf die Bestimmungen zu Flüssigkeiten achten.
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