Ob auf dem Weg in den Urlaub nach Italien oder in die österreichischen Alpen: Raser:innen müssen sich bei der Fahrt besonders in Österreich vorsehen. Denn seit dem 1. März haben sich die Strafen auf den Straßen in dem deutschen Nachbarland geändert. Das trifft vor allem Personen besonders hart, die gerne zu schnell fahren. Wer also über den Brenner mit dem Auto nach Italien fährt, sollte vor lauter Urlaubs-Vorfreude nicht den Blick auf den Tacho vergessen.
Bei einer hohen Geschwindigkeitsüberschreitung haben die Behörden seit Beginn des Monats erweiterte Befugnisse und sollen so die Sicherheit für alle Verkehrsteilnehmenden erhöhen. Ein Autofahrer aus Deutschland dürfte sein Zuschnellfahren mittlerweile bitter bereuen. Denn die Konsequenzen waren hart.
In Österreich gibt es keinen festgelegten Bußgeldkatalog wie in Deutschland, Gemeinden dürfen die Strafen eigenständig festlegen und in einigen Fällen auch individuell anpassen. Insgesamt gelten die Strafen im Nachbarland jedoch als besonders hart, insbesondere für Wiederholungstäter:innen. Schon ab einer Überschreitung von 30 Kilometern pro Stunde drohen Raser:innen in Österreich 150 Euro Bußgeld oder mehr. Bis zu 5000 Euro kann das deutsche Nachbarland bei Wiederholungstäter:innen einkassieren.
Nun ist es zum ersten Mal vorgekommen, dass die österreichischen Behörden einem Deutschen das Auto wegen einer Geschwindigkeitsüberschreitung eingezogen haben, wie die "Bild"-Zeitung berichtet.
Demnach haben die Beamt:innen der Autobahnpolizei Wiesing am Donnerstagabend den Raser auf der A 12 bei Münster erwischt. Die Landespolizei Tirol erklärte dazu: "Dabei wurde gegen 22.20 Uhr in Richtung Kufstein ein trotz Geschwindigkeitsbeschränkung von 80 km/h mit einer Geschwindigkeit von 161 km/h fahrender Pkw gemessen."
Der Fahrer war ein Mann aus dem Zulassungsbereich Koblenz. Der Deutsche verlor daraufhin nicht nur seinen Führerschein, sondern auch seinen BMW, wie Kontrollinspekteur Christian Viehweider gegenüber der "Bild" erklärt: "Nach Rücksprache mit der zuständigen Verwaltungsbehörde wurde das Fahrzeug vorläufig beschlagnahmt und der Lenker zur Anzeige gebracht." Die Weiterreise musste der Mann also ohne sein Auto antreten. "Die Polizei spielt nicht Taxi", erklärt Viehweider.
Allerdings wurde das Fahrzeug nur für kurze Zeit beschlagnahmt. Bereits am Freitag wurde es wieder zur Abholung freigegeben, "da nach der Prüfung durch die Bezirkshauptmannschaft Kufstein und entsprechend der gesetzlichen Vorgaben keine Geschwindigkeitsüberschreitung von mehr als 90 km/h vorliegt", erklärte Konrad Pölzl, Sprecher der Bezirkshauptmannschaft Kufstein gegenüber der Zeitung. Zudem handele sich nicht um einen Wiederholungsfall.