Deutschland ist Nation der Autofahrer:innen. Die Liebe zum Auto der Bundesbürger:innen macht aber an der Ländergrenze nicht halt. Mehr als die Hälfte aller Urlaubsreisenden gibt laut Civey an, mit dem eigenen Wagen ins Ausland zu fahren. Doch auch im europäischen Ausland stoßen Tourist:innen immer wieder auf unerwartete Regeln und Vorschriften. Das kann schnell viel Geld kosten.
Keine Seltenheit sind Strafen im Spanien-Urlaub. Oft tappen unerfahrene Fahrer:innen in die Falle ungewohnter Parkvorschriften und strenger Tempokontrollen. Wie hierzulande gehören auf der iberischen Halbinsel Verkehrsstrafen zu den höchsten Einnahmequellen für Gemeinden und Bezirke. Strenges Durchgreifen ist deshalb keine Seltenheit.
Wer sich einmal strafbar gemacht hat, kommt heutzutage um eine Zahlung nicht mehr herum. Es gibt aber einen einfachen Weg, viel Geld zu sparen.
Der wichtigste Faktor bei der Begleichung von Geldbußen ist die Zeit. Wer schnell überweist, wird mit einem Strafrabatt belohnt. Mit einem 50-prozentigen Abschlag können Urlauber:innen rechnen, wenn sie innerhalb von 20 Tagen den offenen Betrag an die spanische Verkehrsaufsicht bezahlen. Darüber informiert der ADAC auf der Homepage.
Auf eine Reduzierung der Strafe können aber nur Reisende rechnen, die einen Bußgeldbescheid nach Hause geschickt bekommen. Wer von einem Blitzer oder von einer Verkehrskamera bei einer Regelübertretung erwischt wird, erhält die Ermahnung per Post.
Geraten Urlauber:innen dagegen in eine Polizeikontrolle, müssen Strafen auf der Stelle bezahlt werden. Wer erwischt wird und kein Geld dabei hat, muss sich auf eine unkomfortable Situation einstellen. Denn spanische Polizist:innen können dann das Auto kurzerhand konfiszieren.
Alternativ können Tourist:innen einen Teilbetrag als Sicherheit hinterlegen und den Rest per Bußgeldzahlung begleichen. Auch dann besteht die Chance auf Strafrabatt. Die Frist für die Zahlung beginnt am Tag der Zustellung.
Ausländische Verkehrssünder stehen beim ersten Überfliegen von spanischen Bußgeldbescheiden zumeist erstmal vor Fragezeichen. Der ADAC warnt davor, dass die zentrale spanische Bußgeldbehörde Dirección General de Tráfico (DGT) sämtliche Bußgeldforderungen auf Spanisch ausstellt.
Die nächste Schwierigkeit eröffnet sich bei genauer Betrachtung. Denn während die deutschen Behörden leicht einsehbar die relevanten Bankverbindungen auf dem Bußgeldbescheid notieren, suchen deutsche Verkehrssünder:innen die IBAN zur Überweisung in spanischen Zahlungsforderungen oft vergeblich.
In dem Fall müssen Zahlungspflichtige die Bankinformationen auf eigene Faust herausfinden. Das funktioniert entweder online auf der Homepage der DGT oder per Telefon.
Handelt es sich bei der Ausstellung des Bußgeldbescheids um eine Verwechslung, können Fahrzeughalter:innen auch Einspruch einlegen. Diese Funktion steht ebenfalls auf der DGT-Website zur Verfügung. Wird der Einspruch allerdings abgeschmettert, folgt eine Erhöhung der Strafforderung um weitere 20 Prozent.
Der Strafzahlung zu entgehen, ist heutzutage kaum noch möglich. Früher zählten Verkehrssünder:innen oft darauf, dass Forderungen verjähren. Seit diesem Jahr ist die Verzahnung der Verkehrsbehörden in der EU aber enger.
Denn nun können selbst kleinere Geldstrafen für Ordnungswidrigkeiten im Ausland von den Behörden zu Hause vollstreckt werden. Rechtsgrundlage dafür ist das neue EU-Vollstreckungsabkommen für Bußgelder im Ausland.
Streng ist die spanische Bußgeldbehörde gegenüber Rasern. Laut ADAC werden 100 Euro fällig für eine Tempoüberschreitung von 20 Kilometern pro Stunde. Wer mit 50 km/h über der Geschwindigkeitsbegrenzung geblitzt wird, riskiert sogar eine 600-Euro-Strafe.
Noch eher als eine Tempoüberschreitung kann es aber passieren, dass Urlauber:innen die Übersicht beim Parken verlieren. Die Markierungen für Haltebereiche sind in Madrid, Barcelona und Andalusien anders dargestellt als hierzulande. Damit ist vor allem in den Metropolen und in Tourismus-Hotspots Verwirrung vorprogrammiert.
Auf Reisende, die sich in Innenstädten auf den falschen Parkplatz stellen, kommen Bußgelder in einer Höhe von bis zu 200 Euro zu.
Auch bei Alkohol am Steuer versteht die spanische Bußgeldbehörde keinen Spaß. Wird das zulässige Limit von 0,5 Promille am Steuer – 0,3 Promille bei Anfängern – überschritten, kann die Bußgeldzahlung bis auf 500 Euro klettern. Geht die Trunkenheitsfahrt mit einer Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer:innen ein, findet man sich schnell in einer spanischen Gefängniszelle wieder.