
An einigen Stränden auf Mallorca herrscht Alkoholverbot.Bild: dpa / Clara Margais
Urlaub & Freizeit
Bevor man in den Urlaub fährt, sollte man einmal checken, was am Zielort so erlaubt und was verboten ist. Denn was bei uns gang und gäbe ist – beispielsweise Alkohol in der Öffentlichkeit trinken – ist in anderen Ländern verboten.
Dann gibt es aber auch Dinge, von denen eigentlich klar ist, dass man sie nicht tut. Egal, wo man ist. Sich beispielsweise in der Öffentlichkeit erleichtern, nackt umherlaufen an Orten, die kein ausgeschriebener FKK-Bereich sind, oder auch illegale Waren verkaufen.
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Mallorca: Dafür muss man Strafe zahlen
Trotzdem hat die Gemeinde Calvià in ihrem Bußgeld-Katalog einige Verhaltensweisen aufgelistet, von denen man nicht meint, dass das eigentlich nötig wäre – die aber wohl doch regelmäßig vorkommen. Die Gemeinde spricht dadurch ein Machtwort und duldet bestimmtes Verhalten nicht mehr.
Das lokale Medium "Mallorca Zeitung" hat einige skurrile Einträge des Bußgeld-Kataloges aufgelistet. Darunter gibt es einiges zum Tier- und Umweltschutz:
- Bäume schütteln oder etwas in die Baumrinde ritzen: 100 Euro
- Auf Bäume klettern: 100 Euro
- Pflanzen oder Blumen pflücken oder Früchte ernten: 100 Euro
- Fangen oder Töten von Vögeln: 100 Euro
Aber auch für Fehlverhalten am Strand gibt es Strafen:
- Sich mit Seife oder anderen Hygieneprodukten an den öffentlichen Duschen am Strand duschen: 100 Euro
- Betteln um Geld neben gebauten Sandburgen ohne Genehmigung vom Rathaus: 100 Euro
- Am Strand oder im öffentlichen Raum pinkeln: 400 Euro
Generell sollte man im öffentlichen Raum nicht für Ärgernisse sorgen:
- Körperliche Betätigung außerhalb der dafür vorgesehenen Bereiche, wenn es andere stören könnte: 100 Euro
- Sein großes Geschäft verrichten: 600 Euro
- Geschlechtsverkehr im öffentlichen Raum oder an vom öffentlichen Raum aus gut sichtbaren Orten: 600 Euro
- Betrieb von Lautsprechern oder Spielen von Schlaginstrumenten, die einen erheblichen Lärm erzeugen und das Umfeld stören können: 200 Euro
- Sich nackt oder halbnackt auf öffentlichen Straßen, in öffentlichen Verkehrsmitteln und an anderen Orten aufhalten, an denen es nicht explizit gestattet ist: 400 Euro
Außerdem ist davon abzusehen, sich mit unerlaubtem Handel oder anderen Dienstleistungen etwas Taschengeld dazuverdienen zu wollen:
- Unerlaubter Verkauf jeglicher Art von Lebensmitteln, Getränken und anderen Produkten: 600 Euro
- Ausübung nicht genehmigter Tätigkeiten und Erbringung nicht genehmigter Dienstleistungen im öffentlichen Raum, wie etwa das Legen von Tarotkarten oder Wahrsagen oder Massieren: 400 Euro
- Zusammenarbeit mit Menschen, die die unerlaubten Tätigkeiten ausüben oder unerlaubte Dienstleistungen (Tarotkarten, Wahrsagen, Massagen) anbieten: 100 Euro
- Zusammenarbeit mit Straßenverkäufern ohne Genehmigung im öffentlichen Raum, in dem man etwa vor Polizeibeamten warnt: 600 Euro
Und zu guter Letzt versteht die Gemeinde Calvià keinen Spaß, wenn es um ihre Brunnen geht:
- Waschen jeglicher Art von Produkten, Gegenständen oder Kleidungsstücken in öffentlichen Brunnen und Quellen: 100 Euro
- Direktes Trinken aus dem Hahn von öffentlichen Trinkbrunnen: 100 Euro
Übrigens: Zahlt man die Strafe innerhalb von zehn Tagen (inklusive Wochenende) muss man jeweils nur die Hälfte der angegebenen Summe zahlen. Hier lohnt sich also schnell sein.
In den USA hat das Thema mutmaßlich die Präsidentschaftswahl mitentschieden und auch bei der Bundestagswahl in Deutschland dürfte es bei der Stimmabgabe eine wichtige Rolle spielen: die gestiegenen Verbraucherpreise. Dass sie seit einiger Zeit beim Lebensmitteleinkauf tiefer in die Tasche greifen müssen, frustriert Kund:innen.