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Cannabis am Steuer: Grenzwerte, Strafen, Gesetze – das gilt ab 1. April

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Nach der Teilfreigabe von Cannabis braucht es neue Regeln für den Straßenverkehr.Bild: E+ / SimonSkafar
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Cannabis am Steuer: Neuer Grenzwert soll kommen – das droht bei einem Unfall

01.04.2024, 09:21
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Wer in Deutschland Cannabis konsumieren will, hat seit Ende vergangener Woche Gewissheit: Ab dem 1. April ist es straffrei, Cannabis zu konsumieren, drei Pflanzen anzubauen und maximal 50 Gramm zu besitzen.

Lange war die Cannabis-Freigabe in der Schwebe, weil nicht klar war, ob der Bundesrat kooperieren würde. Die Regeln zu Konsum und Besitz stehen inzwischen fest, einige andere Fragen sind aber noch immer offen. Zum Beispiel, wie die Gerichte mit Cannabisdelikten aus der Vergangenheit umgehen werden. In der Frage, wie es sich mit dem Autofahren und dem Cannabis verhält, bahnt sich derweil eine Entscheidung an.

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Cannabis-Konsum kann Auswirkungen auf Konzentration und Motorik haben.Bild: dpa / Karl-Josef Hildenbrand

Cannabis-Grenzwert für Autofahrer soll mehr als verdreifacht werden

Eine Kommission von Expert:innen, die von Verkehrsminister Volker Wissing eingesetzt worden war, empfiehlt, den Cannabis-Grenzwert für Autofahrer:innen deutlich anzuheben. Demnach soll der Wert von bisher 1,0 Nanogramm THC pro Milliliter Blutserum auf 3,5 Nanogramm erhöht werden.

Das Verkehrsministerium teilte am Donnerstag in Berlin mit: "Bei Erreichen dieses THC-Grenzwertes ist nach dem aktuellen Stand der Wissenschaft eine verkehrssicherheitsrelevante Wirkung beim Führen eines Kraftfahrzeuges nicht fernliegend, aber deutlich unterhalb der Schwelle, ab der ein allgemeines Unfallrisiko beginnt." Der von den Expert:innen vorgeschlagene neue Cannabis-Grenzwert sei vergleichbar mit einer Blutalkoholkonzentration von 0,2 Promille.

Die Kommission schlägt allerdings gleichzeitig ein absolutes Alkoholverbot für Cannabiskonsument:innen am Steuer vor. "Um der besonderen Gefährdung durch Mischkonsum von Cannabis und Alkohol gerecht zu werden", heißt es.

Cannabis am Steuer: ADAC und Verkehrswacht warnen

Die Verkehrswacht hatte im Vorfeld vor den Folgen von Cannabis-Konsum für Autofahrer:innen gewarnt. Die Organisation bezieht sich auf Studien, denen zufolge Cannabis-Konsum unter anderem die Konzentrationsfähigkeit und die psychomotorische Leistungsfähigkeit beeinträchtigt.

Auch der ADAC urteilte mit Blick auf die Freigabe von Cannabis: "Mit der Sicherheit im Straßenverkehr darf nicht experimentiert werden." Vor allem von Fahranfänger:innen oder Konsument:innen, die zum ersten Mal Cannabis nutzen und die Wirkung nicht kennen, gehe eine Gefahr aus.

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Angesichts der kommenden Cannabis-Freigabe sah man es im Verkehrsministerium dennoch für nötig an, den bestehenden Grenzwert anzupassen. Einer der Gründe: THC, der high machende Bestandteil des Cannabis, hat eine lange Nachweiszeit. Das heißt, Autofahrer:innen können aktuell noch belangt werden, selbst wenn der Konsum keinen Einfluss mehr auf ihr Fahrverhalten hat.

Neuer Cannabis-Grenzwert: Offene Fragen für die Polizei bleiben

Auch der Deutsche Hanfverband hatte sich für eine Anhebung des aktuellen THC-Grenzwertes ausgesprochen, da dieser oft noch Stunden oder sogar Tage nach dem Konsum überschritten wird.

"Wir haben keinen Plan, wie wir damit jetzt umgehen sollen", sagte ein Polizeibeamter zu "Focus Online". Unter anderem hat die Polizei – anders als beim Alkohol – noch keine verlässlichen Tests, um zu prüfen, wie high die Person am Steuer wirklich ist. Der ADAC empfiehlt, neue Messmethoden zur Bestimmung der Fahrtüchtigkeit zu prüfen. Eine Analyse der Mundhöhlenflüssigkeit könnte eine solche Methode sein.

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Die Polizei steht beim Thema Cannabis im Straßenverkehr vor vielen offenen Fragen.Bild: IMAGO images/HMB-Media

Versicherung zahlt bei Unfall unter Cannabis-Einfluss womöglich nicht

Wer mit zu viel THC im Blut einen Unfall baut, könnte nach aktuellem Stand von seiner Versicherung allein gelassen werden. "Die Kfz-Haftpflichtversicherung zahlt dann zwar den Schaden des Unfallopfers in voller Höhe, nimmt den Unfallverursacher aber in Regress. Die Kaskoversicherung kann die Leistungen kürzen, unter Umständen sogar vollständig versagen", schreibt das Automagazin "Motor1".

In Regress nehmen bedeutet in diesem Fall, dass der Versicherer einen vertragsgemäß versicherten Schaden zahlt, anschließend aber einen Teil des gezahlten Geldes vom Versicherungsnehmer zurückfordern könnte.

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