Nachhaltigkeit
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Supermarkt: Für diese Behauptung kassiert Discounter Aldi jetzt eine Klage

Tuebingen Filiale von Aldi Sued im neuen Gebaude DAS WESTSPITZ in Tuebingen, 25.03.2021 Aldi Sued Filiale im DAS WESTSPITZ. Teil eines neuen Stadtquartiers am ehemaligen Tuebinger Gueterbahnhof Tuebin ...
Die Wettbewerbszentrale hat eine Unterlassungsklage gegen Aldi Süd eingereicht.Bild: www.imago-images.de / Eibner-Pressefoto/Thomas Dinges
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Für diese Behauptung kassiert Aldi jetzt eine Klage

20.05.2021, 13:2420.05.2021, 15:09
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Aldi Süd bezeichnet sich als "ersten klimaneutralen Lebensmitteleinzelhändler" und wirbt damit auch in seinen Prospekten. Dafür wird der Discounter jetzt verklagt.

Beim Landgericht Düsseldorf hat die Wettbewerbszentrale laut "Lebensmittel Zeitung" eine Unterlassungsklage gegen Aldi Süd eingereicht. Konkret geht es dabei um Aldis Aussagen zur Klimaneutralität. Tudor Vlah von der Bad Homburger Zentrale zur Bekämpfung unlauteren Wettbewerbs kritisiert, dass die Aussage "erster klimaneutraler Lebensmitteleinzelhändler" zu unkonkret und irreführend sei.

Klimaneutral ist nicht emissionsfrei

Aldi Süd äußerte sich bisher nicht dazu. Der Händler weist aber in einem Schreiben darauf hin, dass der Begriff "klimaneutral" nicht mit "emissionsfrei" gleichzusetzen sei. Stattdessen gehe es um eine insgesamt ausgeglichene CO2-Bilanz. Und weiter:

"Eine ausgeglichene CO2-Bilanz wird dann erreicht, wenn nicht vermeidbare CO2-Emissionen im Rahmen von zertifizierten Klimaschutzprojekten ausgeglichen werden. Hierbei handelt es sich um ein Konzept, das vielen unserer Kundinnen und Kunden geläufig ist. Zudem informieren wir regelmäßig transparent über unsere Maßnahmen, die wir im Bereich Klimaschutz ergreifen, wie unter anderem auf unserem Nachhaltigkeitsportal."

Aldi ist nicht das einzige betroffene Unternehmen: Auch gegen andere Firmen und deren Produkte geht die Wettbewerbszentrale im Zusammenhang mit Aussagen zur Klimaneutralität vor. Denn solche Aussagen wecken nach Ansicht der Wettbewerbszentrale häufig den Eindruck, Klimaneutralität werde komplett durch emissionsvermeidende oder emissionsreduzierende Maßnahmen erreicht, "die das werbende Unternehmen selbst und seine Produkte betreffen, etwa in den eigenen Produktionsprozessen, der Logistik oder dem Vertrieb".

Dies sei aber in den beanstandeten Fällen nicht so. In diesen Fällen sei die beworbene "Klimaneutralität" nur ein rechnerisches Ergebnis. Man habe dies dann durch den Verkauf von CO2-Ausgleichszertifikaten erreicht. Daher findet die Wettbewerbszentrale solche Aussagen irreführend.

Die Wettbewerbszentrale stuft Klimaneutralität als zentrales Thema in der Werbung ein. "Viele Marktteilnehmer gehen bei solchen Angaben davon aus, dass es dem Unternehmen aufgrund maßgeblicher eigener Emissionsvermeidung und ‑reduzierung gelungen sei, negative Auswirkungen auf das Klima vollständig zu vermeiden, und dass das Produkt oder die Produktion selbst nicht klimaschädlich ist."

(pas)

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