Was muss ich dieses Jahr beim Wechsel der Winterreifen beachten?
Der November hat begonnen und auch die Straßen sehen allmählich immer herbstlicher aus. In Österreich etwa gilt ab jetzt die Winterreifenpflicht. Auch wenn es in Deutschland hierfür kein festgelegtes Datum gibt: Wer zu lange wartet, riskiert hohe Strafen.
Manche Menschen krempeln für den Wechsel selbst die Ärmel hoch und werden in der eigenen Garage oder im Hof aktiv. Andere fahren lieber in die Autowerkstatt und lassen ihr Fahrzeug von Fachleuten fit für den Winter machen.
Unabhängig davon gilt bereits seit Oktober 2024 eine wichtige Änderung, die alle Autofahrer:innen betrifft.
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Reifenwechsel: Was es schon seit 2024 zu beachten gilt
Seit Oktober 2024 müssen alle Winter- und Ganzjahresreifen das "Alpine"-Symbol tragen, das eine Schneeflocke in einem Bergpiktogramm zeigt. Die zuvor zugelassenen M+S-Reifen haben nach September 2024 ihre Gültigkeit verloren.
Das M+S-Symbol steht für Matsch und Schnee beziehungsweise Mud and Snow und wird offiziell seit 2018 nicht mehr auf Autoreifen verwendet. Die Änderung betrifft also Modelle, die sieben Jahre oder älter sind.
Dem ADAC zufolge sollte man seine Reifen ohnehin nach sechs Jahren austauschen, weil dann die Gummi-Mischung oftmals so hart geworden ist, dass der Grip bei niedrigen Temperaturen nachlässt. Was die Profiltiefe angeht, sind 1,6 Millimeter gesetzlich vorgeschrieben. Der Automobil-Club empfiehlt jedoch mindestens vier Millimeter.
Wie erwähnt, gilt in Deutschland besteht laut ADAC zwar keine generelle Winterreifenpflicht, sehr wohl aber eine situative. Das heißt, wer bei winterlichen Witterungsbedingungen – zum Beispiel Glatteis oder Schneematsch – fahren will, muss Winter- oder Ganzjahresreifen aufziehen.
Diese Strafen fallen bei Fahren ohne Winterreifen an
Wer bei winterlichen Straßenverhältnissen ohne eine entsprechende Bereifung erwischt wird, dem droht nicht nur ein Bußgeld in Höhe von 60 Euro, sondern auch ein Punkt in Flensburg. 80 Euro sind fällig, wenn zusätzlich noch Dritte behindert werden.
Teuer kann es auch für den oder die Fahrzeughalter:in werden. "Da der Halter die Inbetriebnahme ohne die erforderliche Bereifung anordnet oder zulässt, werden 75 Euro fällig, dazu gibt es ebenfalls einen Punkt in Flensburg", schreibt der ADAC auf seiner Website.
Wer mit Sommerreifen einen Unfall auf winterlichen Straßen baut, muss zudem damit rechnen, dass die Kaskoversicherung Leistungen wegen grober Fahrlässigkeit streicht. In so einem Fall könnte es dem ADAC zufolge auch zu Problemen mit der Haftpflichtversicherung kommen. Anders formuliert: Dann kann es richtig teuer werden.
Wer sich nicht sicher ist, wann er seine Winterreifen montieren soll, kann sich an der "O-bis-O"-Regel orientieren. Die beiden O's stehen dabei für Oktober bis Ostern. Rechtlich bindend ist die Regel aber nicht, was wohl gerade in Zeiten des Klimawandels sinnvoll erscheint.
