Der Oktober steht vor der Tür, die Tage werden kürzer und das Wetter zunehmend ungemütlicher. Das bedeutet für viele Autofahrer:innen: Es wird Zeit die Sommerreifen gegen die Winterreifen auszutauschen.
Manche Menschen krempeln dafür selbst die Ärmel hoch und nehmen den Reifenwechsel zu Hause in der Garage oder im Hof vor. Andere fahren lieber in die Autowerkstatt und lassen ihr Fahrzeug von Fachleuten fit für den Winter machen.
Unabhängig davon trat am 1. Oktober eine Änderung in Kraft, die alle Autofahrer:innen betrifft.
Seit diesem Datum müssen nämlich alle Winter- und Ganzjahresreifen das "Alpine"-Symbol tragen, das eine Schneeflocke in einem Bergpiktogramm zeigt. Die bisher zugelassenen M+S-Reifen haben nur noch bis zum 30. September als wintertauglich gegolten.
Das M+S-Symbol steht für Matsch und Schnee beziehungsweise Mud and Snow und wird offiziell seit 2018 nicht mehr auf Autoreifen verwendet. Die Änderung betrifft also Modelle, die sechs Jahre oder älter sind.
Dem ADAC zufolge sollte man seine Reifen ohnehin nach sechs Jahren austauschen, weil dann die Gummimischung oftmals so hart geworden ist, dass der Grip bei niedrigen Temperaturen nachlässt. Was die Profiltiefe angeht, sind 1,6 Millimeter gesetzlich vorgeschrieben. Der Automobilclub empfiehlt jedoch mindestens vier Millimeter.
In Deutschland besteht laut ADAC keine generelle Winterreifenpflicht, sehr wohl aber eine situative. Das heißt, wer bei winterlichen Witterungsbedingungen – zum Beispiel Glatteis oder Schneematsch – fahren will, muss Winter- oder Ganzjahresreifen aufziehen.
Wer bei winterlichen Straßenverhältnissen ohne eine entsprechende Bereifung erwischt wird, dem droht nicht nur ein Bußgeld in Höhe von 60 Euro, sondern auch ein Punkt in Flensburg. 80 Euro sind fällig, wenn zusätzlich noch Dritte behindert werden.
Teuer kann es auch für den oder die Fahrzeughalter:in werden. "Da der Halter die Inbetriebnahme ohne die erforderliche Bereifung anordnet oder zulässt, werden 75 Euro fällig, dazu gibt es ebenfalls einen Punkt in Flensburg", schreibt der ADAC auf seiner Website.
Wer mit Sommerreifen einen Unfall auf winterlichen Straßen baut, muss zudem damit rechnen, dass die Kaskoversicherung Leistungen wegen grober Fahrlässigkeit streicht. In so einem Fall könnte es dem ADAC zufolge auch zu Problemen mit der Haftpflichtversicherung kommen.
Wer sich nicht sicher ist, wann er seine Winterreifen montieren soll, kann sich an der "O-bis-O"-Regel orientieren. Die beiden O's stehen dabei für Oktober bis Ostern. Rechtlich bindend ist die Regel aber nicht, was wohl gerade in Zeiten des Klimawandels sinnvoll erscheint.