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Mehrwertsteuer-Erhöhung für Gas und Fernwärme: Experte rät zu wichtiger Maßnahme

18.08.2022, Baden-W
Die Mehrwertsteuer für Gas und Fernwärme steigt von sieben zurück auf 19 Prozent. Bild: dpa / Bernd Weißbrod
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Mehrwertsteuer-Erhöhung auf Gas und Fernwärme: Experte rät zu Vorsichtsmaßnahme

01.04.2024, 16:30
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Eine vergünstigte Mehrwertsteuer auf Gas und Fernwärme: Damit ist jetzt Schluss. Mit dem neuen Monat kommen nämlich auch wieder einige Veränderungen und dazu gehört auch, dass die Mehrwertsteuer von sieben zurück auf den vollen Satz von 19 Prozent steigt. Verbraucher:innen müssen sich darauf einstellen, dass damit die Energiepreise wieder in die Höhe gehen.

Aber: Wer jetzt noch rechtzeitig handelt, kann möglicherweise Geld sparen.

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Verbraucherzentrale rät zur Ablesung von Gas und Fernwärme

Laut der Verbraucherzentrale werden mit dem Ende der befristeten Senkung der Mehrwertsteuer am 31. März die Gaspreise "deutlich" steigen. Die Verbraucherschützer:innen sehen aber einen Weg, wie Verbraucher:innen jetzt noch Geld sparen können. Sie raten dazu, schnell noch den aktuellen Zählerstand abzulesen und an den Energieversorger zu übermitteln.

Laut Florian Munder, Energieexperte beim Verbraucherzentrale Bundesverband, sollte man die Ablesung am 31. März oder 1. April vornehmen. "Um eben sicherzustellen, dass man die abgesenkte Mehrwertsteuer auch noch für den gesamten März berechnet bekommt", erklärt der Experte. Anderenfalls werden die Versorger den Verbrauch schätzen. Laut Verbraucherzentrale solle man das möglichst vermeiden.

Durch eine Schätzung zahle man unter Umständen mehr, als tatsächlich verbraucht worden sei, erklärt "Finanztip". Auch die Ratgeberseite empfiehlt, den Stand am 31. März oder 1. April abzulesen, um sicherzustellen, dass die korrekte Menge zum alten, steuerbegünstigten Preis berechnet werde.

Den Zählerstand zu übermitteln, geht bei den meisten Versorgern auch ganz einfach und online. Auch telefonisch können Verbraucher:innen den Stand durchgeben.

Mehrwertsteuer-Erhöhung bei Gas: Preisvergleich lohnt sich

Kund:innen sollten bei hohen Gaspreisen außerdem einen Anbieterwechsel als Möglichkeit in Erwägung ziehen, sagt die Verbraucherzentrale. Verbraucher:innen sollen die Preise vergleichen und Wechselmöglichkeiten zu einem günstigeren Anbieter in Betracht zu ziehen, rät Munder. "Wichtig ist, genau zu schauen, ob der Anbieter seriös ist."

Wer noch in der Grundversorgung ist, kommt dort mit einer 14-tägigen Kündigungsfrist heraus. Bei einem Sondervertrag gibt es unter Umständen ein Sonderkündigungsrecht. Das ist der Fall, wenn der Versorger neben der Mehrwertsteueranhebung auch eine Erhöhung des Gaspreises angekündigt hat.

Um die hohen Energiepreise als Folge des russischen Angriffskriegs auf die Ukraine abzufedern, hatte die Politik eine Senkung der Mehrwertsteuer auf Erdgaslieferungen und Fernwärme beschlossen. Von Oktober 2022 an wurde der Mehrwertsteuersatz auf sieben Prozent gesenkt. Die Maßnahme war von vornherein befristet bis zum 31. März 2024.

Die Energiepreise sanken zuletzt wieder. Die Mehrwertsteuer ist ein Bestandteil des Gaspreises, unter anderem neben dem Preis für Beschaffung und Vertrieb.

(Mit Material von dpa)

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