Für einen verstärkten Klimaschutz haben sich Unterhändler des EU-Parlaments und der Mitgliedstaaten auf die Einführung eines CO₂-Grenzausgleichs geeinigt.
Das Parlament und die Mitgliedstaaten kamen bei Verhandlungen in Brüssel überein, schrittweise eine CO₂-Abgabe auf bestimmte Importe wie Zement und Stahl aus Drittländern zu erheben, wie die tschechische Ratspräsidentschaft auf Twitter mitteilte. Die Vereinbarung sieht zunächst ab 2023 eine Testphase vor, in der Importunternehmen ihre Emissionsverpflichtungen melden müssen.
Der Grenzausgleichsmechanismus CBAM (Carbon Border Adjustment Mechanism) zielt darauf ab, zu verhindern, dass für europäische Unternehmen Wettbewerbsnachteile durch Klimaschutzvorgaben entstehen. Oder Unternehmen womöglich CO₂-intensive Produktionen aus der EU in andere Länder verlagern, um den CO₂-Preis zu umgehen.
Dies ist Teil des Klimapakets "Fit for 55", mit dem die EU ihren CO₂-Ausstoß bis 2030 um mindestens 55 Prozent verringern will.
Importeure von beispielsweise Eisen oder Stahl sollen künftig CO₂-Zertifikate entsprechend der Klimaschädlichkeit ihrer Einfuhren kaufen müssen. Auch Aluminium und Zement sollen dem CBAM laut der Einigung vom Dienstagmorgen unterliegen. Nach Forderungen des EU-Parlaments wurde auch Wasserstoff mit aufgenommen.
Die Europäische Kommission soll zudem die mögliche Ausweitung auf organische Chemie und Kunststoffe prüfen.
Der genaue Zeitplan für die Anwendung hängt von Verhandlungen Ende der Woche über ein anderes Dossier des Klimapakets ab. Die Mitgliedstaaten fordern eine schrittweise Anwendung des Mechanismus über zehn Jahre ab 2026. Die Europaabgeordneten hingegen wollen eine schrittweise Umsetzung zwischen 2027 und 2032. Nach Vorstellungen des EU-Parlaments hätte es damit ab 2032 keine kostenlosen Zertifikate mehr im Emissionshandelssystem gegeben.
Derzeit werden den europäischen Industrieunternehmen kostenlose Zertifikate zugeteilt, die einen Teil ihrer Emissionen abdecken, um ihre Wettbewerbsfähigkeit gegenüber Importen, die nicht denselben Umweltkriterien unterliegen, zu unterstützen.
Damit die Einigung zum Gesetz werden kann, fehlt noch die formelle Zustimmung der Mitgliedstaaten und des EU-Parlaments.
(sb/afp)