In Detmold befasst sich das Landgericht aktuell mit der Klage eines Landwirts, der gegen den Autobauer VW klagt und mehr Klimaschutz fordert. Der von der Umweltschutzorganisation Greenpeace unterstützte Bio-Bauer aus dem nordrhein-westfälischen Detmold will gerichtlich durchsetzen, dass der Autokonzern "übermäßige" Emissionen des Treibhausgases Kohlendioxid unterlässt.
VW soll unter anderem verpflichtet werden, im Zeitraum von 2021 bis einschließlich 2029 nur noch maximal ein Viertel der konzernweit verkauften Pkw und leichten Nutzfahrzeuge mit Verbrennungsmotoren bestücken zu dürfen. Ab 2030 soll VW gar keine Fahrzeuge mit Verbrennungsmotoren mehr verkaufen dürfen. Der Landwirt hat laut Gericht die Klage damit begründet, dass der Autokonzern ihn durch die klimabezogenen Folgen seiner Geschäftstätigkeit in zentralen Rechtsgütern wie Eigentum, Gesundheit und dem Recht auf Erhalt "treibhausgasbezogener Freiheit" beeinträchtige.
Kläger Ulf Allhoff-Cramer (61) macht laut Greenpeace geltend, dass VW als zweitgrößter Autobauer der Welt mitverantwortlich sei für erhebliche Schäden an seinem Hof und dem zugehörigen Wald. Auch verstärke VW durch den millionenfachen Verkauf klimaschädlicher Autos die Klimakrise und verursache so künftige Einbußen.
"Als Bauern müssen wir zur Kenntnis nehmen, dass die Klimakrise schon da ist, und zwar heftiger als angenommen", sagte der Landwirt. Die "Klimaklage" sei ein wichtiger Hebel, "damit unsere Welt ein Ort bleibt, an dem Menschen leben können". Seine Anwältin Roda Verheyen erklärte: "Der Konzern muss den Ausstoß an Treibhausgasen deutlich schneller senken als bislang geplant. Sonst schadet er anderen und verhält sich damit rechtswidrig."
VW hält die Klage für unbegründet. Man habe ein umfassendes Dekarbonisierungsprogramm beschlossen und wolle bis 2050 weltweit bilanziell CO2-neutral sein, sagte der Leiter für Nachhaltigkeit, Ralf Pfitzner. VW trage seinen Teil zur Dekarbonisierung des Transportsektors bei, betonte er vor Journalisten. "Engagiertes Streiten um die Geschwindigkeit der Transformation ist richtig. Eine Klage ist aus unserer Sicht aber nicht das geeignete Mittel. Sie lenkt nur von der inhaltlich konstruktiven Arbeit an der riesigen Herausforderung ab."
Das Landgericht in Detmold hat am vergangenen Freitag noch keine Entscheidung getroffen. Für die Detmolder Richter ist dieser Prozess eine Herausforderung, deshalb wurde sich zunächst auf den 9. September vertagt.
Der von VW beauftragte Rechtsanwalt Wolf Friedrich Spieth sagte: "Auseinandersetzungen vor Zivilgerichten durch Klagen gegen einzelne dafür herausgegriffene Unternehmen sind nicht der Ort und das Mittel, um den komplexen gesamtgesellschaftlichen Herausforderungen des Klimaschutzes gerecht zu werden."
Weder das Zivilrecht noch das Verfassungsrecht ermächtigten den einzelnen, einen anderen Privaten auf "willkürlich" hergeleitete Emissionsbudgets zu verpflichten. Da jeder Einzelne CO2-Emittent sei, könnte er oder sie ansonsten Adressat einer solchen Klage werden.
Greenpeace unterstützt noch eine ähnliche Klage gegen VW vor dem Landgericht Braunschweig. Dort gab es jedoch noch keine mündliche Verhandlung.
(sp/dpa)