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Klima als EU-Pflicht: Finanzberater müssen auf Nachhaltigkeit weisen

Von jetzt an werden Anlegerinnen und Anleger nach ihren Nachhaltigkeits-Präferenzen befragt.
Von jetzt an werden Anlegerinnen und Anleger nach ihren Nachhaltigkeits-Präferenzen befragt.bild: getty images / seb_ra
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Neue EU-Verordnung: Finanzberater müssen auf nachhaltige Geldanlagen aufmerksam machen

02.08.2022, 15:48
Mehr «Nachhaltigkeit»

Seit Dienstag müssen Finanzberater ihre Kundinnen und Kunden im Gespräch nach ihren Nachhaltigkeitszielen bei der Geldanlage fragen. Genauer gesagt: Ob sie mit ihrem Geld auch etwas Gutes für Mensch und Umwelt tun und somit in nachhaltige Geldanlagen investieren wollen. Das gibt eine neue EU-Verordnung vor.

Die Deutsche Kreditwirtschaft (DK) unterstützt das Vorhaben, die Nachhaltigkeit auch in der Anlageberatung weiter zu fördern. Indem mehr über Investitionen in grüne Geldanlagen informiert wird, dürfte sich auch die Nachfrage nach nachhaltigen Projekte und Unternehmen erhöhen – so die Hoffnung der DK.

Nachteil: Anlageberatung könnte länger dauern

Wer sich für grüne Geldanlage interessiert, muss allerdings in Kauf nehmen, dass der Beratungsprozess noch länger dauern wird, als er es zuvor getan hat, wie der Bundesverband deutscher Banken in einer Pressemitteilung vorab ankündigte. Die Begründung: Der Prozess der Anlagenberatung sei durch die EU-Richtlinie umfangreicher geworden.

Wie Kundinnen und Kunden nach ihren Nachhaltigkeitspräferenzen befragt werden sollen, schreiben die Vorgaben der EU genau vor. Die Berater wurden im Vorfeld entsprechend geschult.

Eigene Recherchen werden trotzdem empfohlen

Trotzdem ist es für Kundinnen und Kunden ratsam, sich vor diesen Beratungsgesprächen bereits selbst mit dem Thema nachhaltiges Investieren auseinanderzusetzen und herauszufinden, worauf sie bei der nachhaltigen Geldanlage Wert legen.

Wie bei vielen Produkten ist auch bei Fonds und ETFs auf Greenwashing zu achten – denn nicht alles, was als "nachhaltig" betitelt wird, erfüllt auch tatsächlich strenge Nachhaltigkeitskriterien. Deshalb sind eigene Recherchen unablässig.

(sb)

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