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EZB: Klimaschutz soll bei Finanzpolitik stärker berücksichtigt werden

Euro Symbol vor der alten EZB Europ
Die Europäische Zentralbank hat jetzt ihre Pläne für Maßnahmen veröffentlicht, die für mehr Klimaschutz auch von finanzpolitischer Seite sorgen sollen.Bild: www.imago-images.de / Ralph Peters
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EZB: Klimaschutz soll bei Finanzpolitik stärker berücksichtigt werden

08.07.2022, 12:11
Mehr «Nachhaltigkeit»

Der Klimaschutz soll künftig eine größere Rolle bei der Geldpolitik der Europäischen Zentralbank (EZB) spielen. "Die EZB wird den Klimawandel bei ihren Käufen von Unternehmensanleihen, ihrem Sicherheitenrahmen, ihren Offenlegungspflichten und ihrem Risikomanagement im Einklang mit ihrem Klimaaktionsplan berücksichtigen", teilte die EZB am Montag in Frankfurt mit.

1. Bestände an Unternehmensanleihen

Künftig sollen Unternehmensanleihen nach und nach dekarbonisiert werden. Die Bestände der Unternehmensanleihen werden deshalb in den kommenden Jahren durch eine Wiederanlage der Tilgungen auf Emittenten, Herausgebern von Wertpapieren, mit besserer Klimaleistung verschoben. Der Anteil der Vermögenswerte in der Bilanz des Eurosystems eines Unternehmens mit besserer Klimaleistung wird verglichen mit dem Anteil der Unternehmen, bei denen sich die weniger gute Klimaleistung erhöht.

Diese Verschiebung soll klimabedingte Finanzrisiken mindern und Anreize für Emittenten schaffen, die Offenlegungen zu verbessern und CO2-Emissionen zu senken. Die Klimaleistung eines Unternehmens wird anhand von Treibhausgasemissionen, ambitionierten Zielen für die CO2- Reduktion und transparenterem Umgang mit klimabezogenen Offenlegungen ermittelt. Die Maßnahmen sollen ab Oktober 2022 umgesetzt werden.

2. Sicherheitenrahmen

Es soll einen "Sicherheitenrahmen" geben, heißt es in der Pressemitteilung, der "den Anteil der von Unternehmen mit einem hohe[n] CO2-Fußabdruck ausgegebenen Vermögenswert [begrenzt], die von einzelnen Geschäftspartnern für beim Eurosystem aufgenommene Kredite als Sicherheiten hinterlegt werden können." Diese Begrenzungsregelung soll für die Verringerung der klimabedingten Finanzkrisen bei Kreditgeschäften sorgen. Die Maßnahme soll nicht sofort in allen Anlageklassen Anwendung finden, doch sofern alle erforderlichen technischen Voraussetzungen gegeben sind, soll die Umsetzung vor Ende 2024 erfolgen. Bei der Prüfung von Bewertungsabschlägen, die als Sicherheiten für Unternehmensanleihen verwendet wurden, sollen ab diesem Jahr Klimarisiken berücksichtigt werden.

3. Klimabezogene Offenlegungspflichten für Sicherheiten

Voraussichtlich ab 2026 soll eine Richtlinie gelten, die bei Kreditgeschäften ausschließlich "marktfähige Sicherheiten und Kreditforderungen von Unternehmen und Schuldnern, die die Anforderungen der Richtlinie über die Nachhaltigkeitsberichterstattung von Unternehmen (CSRD) einhalten." Diese Anforderung gilt für alle Unternehmen, die unter den Anwendungsbereich der Corporate Sustainability Reporting Directive fallen. Sie soll die Offenlegungen verbessern und so eine bessere Datenlage für Finanzinstitutionen, Investoren und die Zivilgesellschaft schaffen.

4. Risikobewertung und
-management

Abschließend sollen die Fähigkeiten zur Risikobewertung verbessert werden, damit Klimarisiken besser bedacht werden können. Ratingagenturen sollen transparent machen, wie sie Klimarisiken in ihre Ratings einbeziehen, um die externe Bewertung von Klimarisiken zu verbessern. Derzeitige Offenlegungsstandards sollen verbessert werden, um den Ansprüchen von Ratingagenturen zu genügen. Schließlich sollen bis 2024 auch Mindeststandards eingeführt werden, die festlegen, wie Klimarisiken in den Ratings der internen Bonitätsbeurteilungsysteme von nationalen Zentralbanken bedacht werden sollen.

"Mit diesen Beschlüssen setzen wir unsere Verpflichtung zur Bekämpfung des Klimawandels in die Tat um", sagte EZB-Präsidentin Christine Lagarde. "Im Rahmen unseres Mandats unternehmen wir weitere konkrete Schritte, um den Klimawandel in unsere geldpolitischen Operationen einzubeziehen."

(sp/dpa-afxp)

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