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Scholz will E-Mobilität fördern: "Notfalls müssen wir Ladestationen vorschreiben"

Bald soll es mehr Ladestationen für E-Autos in Deutschland geben.
Bald soll es mehr Ladestationen für E-Autos in Deutschland geben.Bild: www.imago-images.de / Martin Bäuml Fotodesign
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Scholz will E-Mobilität fördern: "Notfalls müssen wir die Ladestationen vorschreiben"

05.12.2020, 12:2405.12.2020, 12:25
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Bundesfinanzminister Olaf Scholz will Ladestationen für Elektroautos an Tankstellen notfalls vorschreiben lassen. Der SPD-Politiker sagte in einer Videobotschaft an den Deutschen Nachhaltigkeitstag am Freitag, E-Mobilität müsse attraktiver werden, es müsse ausreichend Ladeinfrastruktur verfügbar sein.

Die Bundesregierung wolle bis 2030 eine Million Ladepunkte errichten. Das gehe nur, wenn die Zuständigen in Staat und Wirtschaft dies auch vorantreiben. "Ich setze mich zum Beispiel weiter für eine Schnellladeinfrastruktur an Tankstellen ein, nicht nur an Autobahnen, damit ein kurzer Tankstopp reicht, um lange Strecken zurückzulegen zu können. Das müssen Tankstellen- und Netzbetreiber mit unterstützen. Notfalls müssen wir die Ladestationen vorschreiben."

Ladeinfrastruktur soll ausgebaut werden

Am Donnerstag hatten Wirtschaftsminister Peter Altmaier (CDU) und Verkehrsminister Andreas Scheuer (CSU) nach einem Spitzentreffen mit Wirtschaftsverbänden bekräftigt, das Ladenetz für Elektroautos solle kundenfreundlicher werden.

Vor einem Jahr hatte die Regierung einen "Masterplan Ladeinfrastruktur" veröffentlicht. Ziel ist eine ausreichende, verlässliche und nutzerfreundliche Ladeinfrastruktur. Bis 2030 soll es eine Million öffentliche Ladepunkte geben, aktuell sind es nach Angaben von Wirtschaftsverbänden rund 33 000.

Im "Masterplan" heißt es, es solle durch eine Versorgungsauflage geregelt werden, dass an allen Tankstellen in Deutschland auch Ladepunkte angeboten werden. Dabei solle aber sichergestellt werden, dass für die Betroffenen keine "unzumutbaren" finanziellen Belastungen entstehen. Es sollten, wo nötig, Übergangsregelungen sowie Ausnahme-und Befreiungsvorschriften geschaffen werden.

(ak/dpa)

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