
Dient sowohl dem Hitze- als auch dem Kälteschutz: begrünte Fassaden und Dächer.Bild: The Image Bank RF / Karen Moskowitz
Good News
13.08.2021, 11:3013.08.2021, 11:30
Die Berliner Landesregierung will Gebäude stärker begrünen und ändert dazu die Bauordnung. Ein entsprechender Gesetzesentwurf wurde jetzt beschlossen, wie der Senat mitteilte. Der Entwurf sieht vor, dass ab dem 1. Januar 2024 ein Fünftel eines neu zu bebauenden Grundstücks zu begrünen ist.
Sollte dies nicht möglich sein, muss die Begrünung über die Fassade oder das Dach erfolgen. Neue Dächer mit einer Neigung von bis zu zehn Grad sind demnach ab dann grundsätzlich zu begrünen.
Der weiterhin hohe Bedarf an Wohnraum, die Förderung der Barrierefreiheit, der nachhaltige Umgang mit Baustoffen und der Klimaschutz seien "wichtige Zukunftsthemen", hieß es im Entwurf. Der Umgang mit diesen Herausforderungen solle künftig noch stärker in der Bauordnung für Berlin verankert werden.
Das Bauordnungsrecht werde so seinen Teil "zur Verbesserung des Stadtklimas und zum Erreichen der Berliner Klimaschutzziele" beitragen.
Welche Maßnahmen genau ergriffen werden, kann auf der Website der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen eingesehen werden. Das dort vorgestellte Projekt "Baustein Grün" verfolgt folgende Ziele: vorhandene Vegetation schützen, Freiflächen und Gebäude begrünen, urbane Landwirtschaft, Artenschutz, Biodiversität und biologische Vielfalt fördern.
(sb)
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