Umwelt- und Gesundheitsschutz werden in Zukunft Teil der italienischen Verfassung sein: Dafür hat das italienische Parlament nun ein Gesetz verabschiedet. Inhaltlich geht es darum, dass der Staat sowohl die Umwelt als auch die biologische Artenvielfalt und das Ökosystem zu schützen hat. Damit spricht sich die Regierung für eine Regelung im Interesse der kommenden Generationen aus.
Mit dem Gesetz soll sichergestellt werden, dass privatwirtschaftliche Initiativen und Investitionen weder der Umwelt noch der Gesundheit schaden. Welche Sanktionen eine Nichteinhaltung des Gesetzes nach sich ziehen würde, ist noch nicht beschlossen.
In Folge der Corona-Pandemie hat die Europäische Union vor einem Jahr das größte finanzielle Hilfspaket in der Geschichte beschlossen. Mit 750 Milliarden Euro sollten die von der Corona-Pandemie betroffenen EU-Länder darin unterstützt werden, ihre Infrastruktur zu modernisieren. Dabei ging der größte Anteil des Zuschusses an Italien.
Die italienische Regierung beabsichtigt nun, den Wirtschaftssektor des südeuropäischen Landes nachhaltig umzustrukturieren. Ein Fokus wird dabei etwa auf Investition in nachhaltige Energien und den Umweltschutz gelegt. Dieses Prinzip soll Teil des Grundprinzips werden, weshalb es nun in die Verfassung aufgenommen wird. Naturschutzorganisationen äußern sich positiv zu dieser Veränderung, erwarten aber auch, dass die bereits bestehenden Umweltgesetze angepasst werden.
(lmk)