Bei Reisen ins Ausland ist es aus Verbraucher-Sicht neben dem plötzlichen Fehlen des bei uns so lieb gewonnenen Pfandsymbols vor allem die andere Einstellung zur Mülltrennung, die Deutschen häufig ins Auge fällt. In den wenigsten europäischen Ländern gibt es so viele verschiedene bunte Tonnen wie bei uns.
Im Jahr 2015 kam mit einer gesetzlichen Biomüll-Pflicht und der damit populärer gewordenen braunen Tonne eine weitere Farbe hinzu, die noch heute regelmäßig zu Nachbarschaftsstreits führt. Genau in diesem Zusammenhang gibt es nun das nächste Gesetz in puncto Müllentsorgung. Wir erklären dir, was du bei der Trennung deiner Abfälle künftig unbedingt beachten solltest.
Der Ursprung für das neue Gesetz liegt in einer Problematik, die wohl jede:r schon in einmal in einer Diskussion in der eigenen Nachbarschaft gehört hat. Denn während die Biotonne eigentlich nur für kompostierbare Substanzen vorgesehen ist, landen vielerorts auch Plastiktüten in der braunen Tonne.
Bereits vor knapp drei Jahren hatte das Bundesumweltministerium daher eine Änderung der Bioabfallverordnung (BioAbfV) abgesegnet, die im kommenden Jahr final in Kraft treten soll. Jedes Stück Plastik könnte dann zu einem heftigen Bußgeld führen.
Mit dem 1. Mai 2025 liegt die gesetzliche Obergrenze für Fremdstoffe in der Biotonne bei maximal 1,0 Prozent. Gültig ist diese Regelung sowohl für Hausbesitzer:innen als auch für Mieter:innen mit einer gemeinsamen Müllentsorgung.
Detektoren an den Müllfahrzeugen sollen künftig enthaltene Metallteile erkennen und ein Signal geben. Zusätzliche Kontrollen durch die Mitarbeitenden können dann dazu führen, dass eine Tonne mit Plastik- oder Metallteilen einfach nicht entleert und mit einem Hinweissticker versehen wieder zurückgestellt wird.
Welche Strafen dabei konkret eingesetzt werden, bleibt abzuwarten. Entsprechende Bußgelder fallen in den Tätigkeitsbereich der jeweiligen Kommune. Laut Kreislaufwirtschaftsgesetz ziehen grobe Verstöße gegen die festgeschriebene Mülltrennung ein Bußgeld von bis zu 2500 Euro nach sich.
Es lohnt daher, sowohl den eigenen Eimer vor dem Ausleeren in der Tonne als auch die Tonne der gesamten Nachbarschaft vor dem Abfuhrtermin zu kontrollieren. Diese Dinge kannst du bedenkenlos in die braune Biotonne werfen:
Jegliche Plastikverpackungen sollten allerdings unbedingt entfernt werden, bevor Lebensmittel im Biomüll entsorgt werden. Auch die als kompostierbar ausgeschriebenen Plastiktüten für den Biomüll dürfen nicht in die braune Tonne.
Der Grund: Die Tüten brauchen bis zu sechs Monate, bis sie zu 90 Prozent zersetzt sind. In Deutschlands Kompostierungsanlagen muss der Inhalt der Tonnen aber bereits nach wenigen Wochen verkaufsfertiger Kompost sein, der etwa als Dünger auf landwirtschaftlichen Flächen verteilt wird.
Das neue Abfallgesetz zielt daher auch auf einen erweiterten Umweltschutz ab. Auf lange Sicht gesehen kann jede einzelne Person zu einer Verringerung von Mikroplastik beitragen, wenn sich vorbildlich um die Mülltrennung gekümmert wird.