Narzisse, Krokus oder Tulpe: Wenn die Temperaturen in Deutschland wieder steigen, haucht die bunte Blumenvielfalt der Natur wieder Leben ein. Endlich ist Schluss mit kahlen Bäumen und Sträuchern.
Einige Hobbygärtner:innen statten den Gärtnereien und Baumärkten dann einen Besuch ab, um sich ein paar Pflanzen auszusuchen und den Balkon oder den Garten zu schmücken. Doch beim Einpflanzen von manchen Arten solltest du vorsichtig sein: In Deutschland und der gesamten EU gibt es strenge Regeln und hohe Strafen für das Einsetzen und Wachsen von invasiven Pflanzenarten.
Die unerwünschten Arten gehen sehr aggressiv vor, breiten sich schnell aus und verdrängen einheimische Pflanzen. Das stellt eine enorme Gefahr für das Ökosystem und die Biodiversität dar.
Invasive Arten sind außerdem sehr anpassungsfähig und gedeihen seelenruhig ohne natürliche Feinde. Deshalb vermehren sie sich rapide und können hohe Kontrollkosten verursachen.
Falls du deinem Portemonnaie sowie der heimischen Flora und Fauna einen Gefallen tun möchtest, solltest du unter keinen Umständen eine der folgenden Pflanzen blühen lassen. Die invasiven Arten sind in Deutschland und der gesamten EU verboten. Das Bundesnaturschutzgesetz fordert für den Anbau deftige Strafen von bis zu 50.000 Euro.
Falls sich eine illegale Pflanze in deinem Garten ungewollt und rasant ausbreitet, dann musst du dringend etwas dagegen unternehmen. Das Gewächs muss sofort und fachgerecht entfernt werden.
Wenn du Pflanzen online oder im Ausland bestellst, muss du besonders vorsichtig sein. Um auf Nummer sicher zu gehen, kannst du die lateinischen Namen der Gewächse abgleichen.
Aber keine Sorge: Dass sofort eine Bußgeldstrafe kommt, wenn eine illegale Pflanze im Garten entdeckt wird, ist eher unwahrscheinlich. Wenn jemand Wind davon bekommt, musst du das Gewächs erstmal entfernen – und die Kosten dafür selbst tragen.
Doch Achtung: Es ist möglich, dass illegale Pflanzen unabsichtlich vor dem Jahr 2015 eingesetzt wurden. Die Liste wurde nämlich zu diesem Zeitpunkt erweitert. Falls dir eine unbekannte Art in deinem Garten auffällt, die dort schon länger vor sich hin blüht, solltest du das prüfen.
Je nach Bundesland gibt es noch weitere Einschränkungen für Kleingärtner:innen. Diese sind in der jeweiligen Kleingartenverordnung festgeschrieben, deren Regeln von jedem Gartenverein befolgt werden müssen.
Der Landesverband Sachsen der Kleingärtner führt beispielsweise eine ausführliche Liste, die nicht nur ein Verbot für invasive Arten enthält, sondern auch den Anbau von stark wachsenden Pflanzen wie Bambus oder Chinaschilf verbietet.
Gewächse, die Krankheiten übertragen wie Feuerbrand, Johannisbeer-Säulenrost und das Beifußblättrige Traubenkraut, das starke Allergien bewirken kann, sind ebenfalls tabu.
Wenn du dir unsicher bei dem Thema sein solltest, liest du dir am besten die Kleingartenverordnung deines Bundeslandes durch oder bittest den Gartenvereinsvorstand um Rat.
Laut dem Betäubungsmittelgesetz (BTMG) sind einige Pflanzenarten illegal, da aus ihnen Drogen produziert werden können. Darunter fallen beispielsweise Schlafmohn, Cocastrauch oder Azteken-Salbei.
Neue gesetzliche Regelung: In Deutschland ist seit dem 1. April der Besitz von bis zu drei weiblichen Cannabis-Pflanzen erlaubt.