
Diese Tauben dürfen in Limburg weiterleben – zumindest vorerst.Bild: IMAGO images / W2Art
Good News
Die Stadttauben von Limburg können erstmal aufatmen – und mit ihnen zahlreiche Tierschützer:innen, die sich monatelang gegen die geplante Tötung von 200 Vögeln gewehrt hatten.
30.06.2025, 14:0130.06.2025, 14:01
Seit Jahren umtreibt die Limburger Stadtgesellschaft bereits ein Thema, das emotionaler kaum debattiert werden kann. Das Töten der einheimischen Tauben.
Endlich gibt es Klarheit. Der Kreis Limburg-Weilburg hat klargestellt: Das Einfangen und Töten der Tiere ist vorerst vom Tisch. Die Stadt bekommt für ihr umstrittenes Vorhaben fürs Erste keine Ausnahmegenehmigung.
Tauben dürfen leben: Limburg erhält keine Lizenz zum Töten
Die Entscheidung kommt überraschend spät, aber mit umso klareren Worten: Eine Ausnahme vom artenschutzrechtlichen Verbot sei nicht zu rechtfertigen, so die Begründung der Unteren Naturschutzbehörde.
Die Tauben fielen unter den Schutz der Bundesartenschutzverordnung, ein Eingriff, wie der geplante, sei deshalb nur bei "erheblichen gemeinwirtschaftlichen Schäden" zulässig. Doch genau solche habe die Stadt nicht nachweisen können. Klingt trocken, ist aber ein Paukenschlag für die Tierschützer:innen in der Debatte.
Limburg: Die Anatomie der Tauben-Debatte im Recap
Alles begann mit einem Beschluss der Stadtverordnetenversammlung im Jahr 2023. Dort wurde bestimmt: Die Taubenpopulation müsse reduziert werden – durch Einfangen und anschließendes Töten. Tierschutz wurde zur Nebensache, die Belastung durch die etwa 700 bis 1000 berüchtigten Vogeltiere war offenbar zu groß für die Domstadt.
Im Sommer 2024 folgte ein Bürgerentscheid, an dessen Ende eine denkbar knappe Mehrheit für die bereits umstrittene Maßnahme stimmte.
Tierschützer:innen liefen Sturm, Medien berichteten bundesweit, es hagelte Proteste – auch wegen der geplanten Tötungsmethode: Genickbruch, eine möglichst effiziente Lösung.
Schließlich machte die Stadt im Frühjahr 2025 Nägel mit Köpfen: Anbieter:innen für den Henkersdienst wurden gesucht, ein Startdatum festgelegt – der 22. April.
Doch dann grätschte das hessische Umweltministerium dazwischen: Kurzerhand wurde einen Erlass von 2022 wieder aufgehoben. Bis dahin galten Stadttauben in besiedelten Gebieten nicht als Wildtiere – und fielen so auch nicht unter den vollen Artenschutz.
Die Stadt zeigte sich irritiert über die Aufhebung des Erlasses, die ihrer Darstellung nach "plötzlich und ohne Begründung" erfolgt sei. Trotzdem hielt sie weiterhin an ihrem Vorhaben fest, die Tauben zu töten – das machte sie Mitte Mai nochmals deutlich.
In der Folge wandte sich die Stadt Hilfe suchend an die zuständige Behörde. Das Ziel: entweder bestätigen zu lassen, dass für das Einfangen und Töten der Tiere keine besondere Genehmigung erforderlich sei – oder alternativ eine entsprechende Ausnahmegenehmigung zu erhalten. Diese erhielt sie nun eben nicht.
(Mit Material der dpa)
Dass man bei Gewitter den See oder Pool verlassen soll, weiß (hoffentlich) jedes Kind. Aber wie sieht es in der eigenen Dusche oder Badewanne aus? Hier erfährst du, ob du in Zukunft auch zu Hause das Wasser lieber ausschalten solltest.
Wenn ein Gewitter aufzieht, ist es besonders wichtig, vorsichtig zu sein: Ein Bad im See oder Pool ist dann erstmal tabu, denn wenn du schwimmst, bist du auf der großen Fläche der höchste Punkt und kannst schnell vom Blitz getroffen werden – das kann im Ernstfall tödlich enden.