Für Menschen, die viel mit der Deutschen Bahn unterwegs sind, kann sich eine BahnCard schnell lohnen: Je nachdem, wohin und wie häufig man unterwegs ist, kommt ein unterschiedlicher Rabatt infrage – 25, 50 oder gar 100 Prozent können Kund:innen so bei jeder Fahrt sparen.
Wäre da nur nicht ein Problem: Seit Anfang dieses Jahres gibt es nicht nur die gewohnten Ärgernisse, weil Züge ausfallen, zu spät kommen oder Sitzplatzreservierungen hinfällig sind. Es gibt auch immer wieder Streiks – und die werden wohl so schnell nicht aufhören.
Grund dafür ist der Tarifkonflikt zwischen der Lokführergesellschaft GDL und der Deutschen Bahn. Die GDL kämpft für bessere Arbeitsbedingungen, mehr Geld und eine reduzierte Anzahl an Wochenarbeitsstunden.
Wer vorher schon genervt war, dem könnte nun endgültig der Geduldsfaden reißen. Wozu monatlich Geld für eine BahnCard bezahlen, wenn die Bahn am Ende doch nicht fährt? Aber wer seine BahnCard kündigen will, muss so einiges beachten, denn sie unterliegt einer Kündigungsfrist.
Kündigen kannst du die BahnCard sowohl über ein Online-Formular, als auch via E-Mail, Post oder Fax. Wichtig ist dabei nur, dass die Kündigung schriftlich erfolgt.
Online ist die BahnCard schnell gekündigt. Am einfachsten geht das in deinem Kundenkonto, wo du die BahnCard hinterlegt hast:
Ansonsten kannst du aber auch ganz klassisch auf die Website der Deutschen Bahn gehen und ein Online-Formular ausfüllen. Das funktioniert wie folgt:
Sollte dir das zu kompliziert sein, kannst du deine BahnCard aber auch einfach via E-Mail kündigen.
Dafür kannst du den oben genannten Kündigungstext samt deiner Kontaktdaten und deiner BahnCard-Nummer per E-Mail an "bahncard-service@bahn.de" schicken.
Allerdings solltest du im Blick behalten, dass sich deine BahnCard automatisch um ein Jahr verlängert. Kündigst du nicht rechtzeitig, musst du ein weiteres Jahr für die BahnCard zahlen. Sowohl bei der BahnCard 25, als auch bei der BahnCard 50 hast du eine Kündigungsfrist von sechs Wochen zum Laufzeitende. Wenn du dir unsicher bist, wann deine BahnCard abläuft, kannst du einfach in der DB-App einen Blick auf die Frist werfen.
Anders ist das nur bei der BahnCard 100. Kündigst du diese nicht vier Wochen vor Ablauf des ersten Jahres, verlängert sich das Abonnement automatisch auf unbestimmte Zeit.
Auch für das Probe-Modell der BahnCard, das für drei Monate getestet werden kann, muss eine Kündigung fristgerecht vier Wochen vor Ende der Laufzeit erfolgen. Sonst verlängert sich das Abo automatisch um ein Jahr.