Wenn Großstädter:innen die größten Unannehmlichkeiten ihres Alltags benennen müssen, fällt mindestens ein Aspekt bei den meisten in den Bereich Verkehr. Überfüllte oder verspätete Bahnen, heruntergekommene Radwege oder schlichtweg der Stau im Feierabendverkehr.
Für viele liegt der Grund allen Übels in der jahrelangen Förderung des Autoverkehrs, vor allem deutsche Städte platzen aus PKW-Sicht mittlerweile buchstäblich aus allen Nähten. Ein Vorstoß aus Frankreich könnte jetzt auch für deutsche Städte attraktiv werden und genau dort ansetzen.
In einer Bürgerbefragung entscheidet die französische Hauptstadt Paris am Sonntag über eine Veränderung der lokalen Parkgebührenordnung. Dabei geht es nicht um eine allgemeine Erhöhung, sondern um einen höheren Preis für immer beliebter werdende Sportgeländewagen (SUVs).
Konkret plant die Stadt einen Preis von 18 Euro pro Stunde im Zentrum, in den Außenbezirken soll die Gebühr auf zwölf Euro pro Stunde angehoben werden. Für kleinere Autos bleibt der Preis hingegen bei sechs beziehungsweise vier Euro.
Als Grund für die Pläne führen die Verantwortlichen die verstärkte Umweltbelastung durch SUVs an. Zudem blockierten sie überproportional viel Parkraum im Stadtgebiet und gefährdeten durch ihre Größe auch Fußgänger:innen und Radfahrende.
Der Oberbürgermeister der Stadt Hannover, Belit Onay (Grüne), unterstützt eine Umsetzung der Pariser Pläne auch für deutsche Städte. Nachdem er zuletzt mit einem Vorschlag für eine autofreie Innenstadt gescheitert war, will er das Pariser Konzept nun für Hannover genauer in den Blick nehmen.
"Ich habe große Sympathien für eine Preisstaffelung der Parkgebühren nach der Länge der Fahrzeuge", erklärte Onay gegenüber dem "Tagesspiegel". In seinen Augen könne so der öffentliche Raum um eine Vielfaches entlastet werden.
Auch die Deutsche Umwelthilfe (DUH) forderte deutsche Kommunen dazu auf, sich ein Beispiel an der Pariser Extra-Gebühr zu nehmen. Das Bundesverwaltungsgericht hatte zuletzt allerdings eine Regelung zu teurerem Anwohnerparken für größere Autos gekippt, weil sie gegen den Gleichheitsgrundsatz verstoße.
In Paris gilt die neue Gebührenordnung bei einer Zustimmung der Bürger:innen zunächst nur auf den stadteigenen Parkflächen. Private Parkhäuser können entsprechend weiter selbst ihre Preise festlegen. Zudem sind Einwohner:innen der Stadt von der Regelung ausgenommen.
In Deutschland versuchen viele Städte hingegen, genau beim Anwohnerparken anzusetzen. Nachdem eine entsprechende Obergrenze aufgehoben wurde, heben viele Kommunen die Preise für Parkausweise an.
Auch sozioökonomische Staffelungen, etwa nach Einkommenshöhe, sind vielerorts im Gespräch. Diese hält das Bundesverwaltungsgericht allerdings ebenfalls für rechtswidrig, da die deutsche Straßenverkehrsordnung solche Einschränkungen nicht vorsieht.
Für Autobesitzer:innen in der Stadt bleibt die Entscheidung der Pariser:innen daher durchaus interessant. Kommt eine französische SUV-Gebühr, könnte auch eine Reform der Straßenverkehrsordnung schneller umsetzbar werden. Wie eine Petition eines französischen Automobilclubs zeigt, hat aber auch dort der PKW noch immer den höchsten Stellenwert im Straßenverkehr.