
Das Bundeskabinett hat einige Änderungen im Verkehrsrecht beschlossen.Bild: dpa / Uli Deck
Panorama
14.10.2023, 16:0914.10.2023, 16:09
Das Bundeskabinett hat am Mittwoch seine angekündigte Novelle der Straßenverkehrsordnung (StVO) beschlossen. Für die Verkehrsteilnehmenden bedeutet das einige Änderungen, auf die sie sich nun einstellen müssen. Mit der Novelle wurde auch wieder ein neues Verkehrszeichen eingeführt: die "Ladezone". Mit der Einführung verspricht man sich einige Verbesserungen im Straßenverkehr.
Bundesregierung informiert über neues Verkehrszeichen "Ladezone"
Ein Halteverbotszeichen auf blauem Hintergrund und mit weißem Schriftzug. So sieht das neue Verkehrszeichen 230 aus, das "Ladeverbot", wie die Bundesregierung am Mittwoch auf ihrem Instagram-Profil informiert.
Die Ladezone soll Bereiche für das gewerbliche Be- und Entladen abgrenzen. Andere Verkehrsteilnehmende müssen künftig aufpassen. Denn für sie gilt an dieser Stelle dann ein Halteverbot.
Bisher mussten Paketdienstleister in den Städten beim Be- und Entladen häufig in zweiter Reihe parken. Dieses "Zweite-Reihe-Parken" soll durch die Einführung der Ladezone nun eingedämmt werden.
Das neue Verkehrsschild war noch für dieses Jahr erwartet worden. Oliver Luksic, parlamentarischer Staatssekretär im Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV), kündigte dies Anfang Juli an, berichtete die "Deutsche Verkehrs-Zeitung". Demnach soll die Ladezone nicht nur für einen fließenden Verkehr sorgen, sondern auch die Sicherheit im Straßenverkehr verbessern und – durch weniger Brems- und Beschleunigungsvorgänge – auch die Schadstoffemissionen reduzieren.
Bundeskabinett beschließt umfassende Änderung der StVO
Neben der Einführung des neuen Verkehrszeichens hat das Bundeskabinett am Mittwoch noch einige weitere Änderungen im Straßenverkehrsrecht beschlossen. Künftig soll der Klima- und Umweltschutz und auch die Gesundheit im Straßenverkehr stärker berücksichtigt werden als bislang. Die Kommunen sollen dafür mehr Freiräume erhalten.
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Diese können mit der neuen StVO Verkehrsbeschränkungen allein aus Umwelt-, Klima- und Gesundheitsschutzgründen anordnen, wie das Bundeswirtschaftsministerium am Mittwoch erläuterte. Sie sollen etwa Sonderspuren für Busse einführen können oder auch Radwege ausbauen können. Sie sollen die Möglichkeit haben, Spielstraßen einzurichten oder leichter Tempo 30 im Umfeld von Schulen und Kitas anordnen können.
Die Bundesregierung hatte bereits im Juni eine Novelle des Straßenverkehrsgesetzes (StVG) beschlossen. Die neuen Ziele der Verkehrsplanung müssen zunächst in dem Gesetz verankert werden, bevor sie in die StVO aufgenommen werden können, wie das Ministerium erläuterte. Beide Gesetzgebungsverfahren liefen parallel. Geplant ist, dass beide am 24. November gemeinsam im Bundesrat beraten werden. Dann könnten sie nacheinander in Kraft treten.
(Mit Material von AFP)
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