Dass Polizist:innen rein des Berufes wegen Meldedaten von Bürger:innen abrufen dürfen, hat natürlich ein Geschmäckle. Wenngleich das in mancher Hinsicht sinnvoll erscheinen mag – etwa zum Auffinden von Tatverdächtigen – bietet das natürlich auch viel Raum für Missbrauch. zum Beispiel, um Personen aus privatem Interesse abzuchecken.
In einer Welt, in der etwa Männer allerlei Plattformen als Dating-Börse begreifen, wäre das keine große Überraschung. Strenge Regeln sollen genau so etwas verhindern. Nicht immer mit Erfolg, wie ein Fall aus Baden-Württemberg zeigt.
Dort hat ein Beamter im Melderegister die Daten einer Frau abgerufen, die er zuvor bei einer Verkehrskontrolle überprüfte. Dienstliche Gründe gab es dafür nicht. Ziel war es stattdessen, das im Register hinterlegte Bild der Frau zu bekommen, heißt es in einer Pressemitteilung des Landesdatenschutzbeamten.
Das ist für sich schon schräg und ein deutliches Zeichen für fehlenden Anstand. Noch schräger ist aber, dass der Beamte offenbar die angetroffenen Frauen nach einer "Schönheitsskala" von ein bis zehn bewertete. Ab einem bestimmten Wert rief er die Daten der Frauen ab. Insofern war der Fall nach der Verkehrskontrolle nicht der erste.
Mehrere Anzeigen betroffener Personen und Mitteilungen der Polizei machten den Landesbeamten auf den Ekelcop, pardon, den Polizisten aufmerksam. Es folgte eine Geldstrafe von 3500 Euro, was laut Landesbeamten ein relativ hoher Wert sei.
"Hier fiel die Sanktionierung wegen der herabwürdigenden Objektifizierung der Betroffenen und des systematischen Vorgehens verschärfend aus", heißt es in der Pressemitteilung. Wobei sich schon die Frage stellt, ob die Geldstrafe den Vertrauensschaden aufwiegen kann. Ob es Disziplinarmaßnahmen gibt, ist nicht bekannt.
Nun mag die Geldstrafe einen Fingerschlag anmuten, zumal der Beamte hier Menschen zu Objekten verzwergt und ihre Daten missbräuchlich verwendet hat. Problem ist, dass Machtmissbrauch von Institutionen wie der Polizei nichts Neues ist und Fälle zudem nur extrem selten personelle Konsequenzen nach sich ziehen. Auch, weil dafür die Polizei eher von Aufarbeitung in eigener Regie überzeugt ist.
Und wenn sich ein Beamter mit erweiterten Zugriffsrechten aufführt wie ein Junge auf dem Schulhof, muss das noch nicht zur Kündigung führen. Aber wer weiß, was noch kommt.