Das Internationale Olympische Komitee hat die Wiederzulassung russischer und belarussischer Sportler als neutrale Athleten zu internationalen Wettbewerben empfohlen. Sportler aus beiden Ländern mit Verbindung zu Militär und Sicherheitsorganen sollen dem Beschluss der IOC-Spitze vom Dienstag zufolge aber ausgeschlossen bleiben.
Vor 13 Monaten, unmittelbar nach dem Beginn des Angriffskrieges auf die Ukraine, waren die meisten Fachverbände einer IOC-Empfehlung zum Ausschluss der Sportler gefolgt.
Eine Entscheidung bezüglich der Teilnahme an den Olympischen Spielen 2024 und den Winterspielen in Mailand und Cortina d'Ampezzo 2026 in Paris werde "zu gegebener Zeit" getroffen werden.
Präsident Thomas Bach sagte zu Beginn der Exko-Sitzung: "Wir können keine Lösung bieten, die allen gefällt." Das IOC war vor allem in der westlichen Welt von Regierungen und Athleten für die Pläne kritisiert worden, pocht aber auf die Autonomie des Sports und verweist auf die Richtlinien der UN- und olympischen Charta zur Diskriminierung.
Bundesinnenministerin Nancy Faeser reagierte eindeutig: "Die Entscheidung des IOC ist ein Schlag ins Gesicht der ukrainischen Sportlerinnen und Sportler. Sie haben die Solidarität des internationalen Sports verdient", sagte die SPD-Politikerin.
In der EU dürfen ab 2035 keine Neuwagen mehr verkauft werden, die mit Benzin oder Diesel betrieben werden. Der EU-Ministerrat beschloss am Dienstag endgültig ein weitgehendes Aus für neue Autos mit Verbrennungsmotor. Demnach dürfen ab 2035 nur noch emissionsfreie Autos und leichte Nutzfahrzeuge wie Vans neu zugelassen werden.
Die FDP hatte wochenlang eine Ausnahme für synthetische Kraftstoffe, sogenannte E-Fuels, gefordert. Am Wochenende fanden Bundesregierung und EU-Kommission einen Kompromiss, der dazu führen soll, dass ausschließlich mit E-Fuels betankte Neuwagen auch nach 2035 erlaubt bleiben.
Derzeit beschäftigt sich der Europäische Gerichtshofs (EuGH) mit der Speicherdauer von gewissen Daten. Vor dem Hintergrund laufender Gerichtsverfahren verkürzt die Schufa ab sofort die Speicherdauer für Einträge von Privatinsolvenzen massiv: von drei Jahren auf sechs Monate. Damit wolle man Klarheit und Sicherheit für die Verbraucher:innen und Verbraucher schaffen. Dies teilte eine Sprecherin am Dienstag der Deutschen Presse-Agentur in Karlsruhe mit. Am Morgen hatte der Bundesgerichtshof (BGH) bekannt gegeben, dass er ein Verfahren zu der Frage vorerst aussetzt. Man wolle eine Entscheidung des EuGH abwarten, weil dieser sich mit zwei ähnlichen Fragen beschäftige.
Durch Verbraucherinsolvenzen können sich Privatleute von ihren Schulden befreien, wenn sie nicht mehr genug Mittel zur Verfügung haben, um alles zu tilgen. Damit werden sie am Ende von ihren Restschulden befreit. Dass eine Person eine Privatinsolvenz durchlaufen hat, wird auf einem amtlichen Internetportal gespeichert. Die Schufa und andere Auskunfteien erhoben diese Daten und speicherten sie drei Jahre lang. Mittlerweile gilt aber in der EU aber ein neues Datenschutzrecht.
Die Verwendung gendergerechter Sprache ist ein riesiges Streitthema. Nun hat das Berliner Verwaltungsgericht einen Eilantrag eines aufgebrachten Vaters zweier Gymnasiastinnen zurückgewiesen. Dieser wollte damit der genderneutralen Sprache im Unterricht den Garaus machen. Doch das Gericht entschied dagegen.
Vor dem Hintergrund des staatlichen Erziehungsauftrags sei nicht zu erkennen, dass die Schulaufsicht hier einschreiten müsse. Die Schule könne in Hinblick auf einen freiheitlich-demokratisch ausgestalteten Gemeinwesen offen für ein breites Spektrum von Meinungen und Ansichten sein, argumentierte das Gericht.
Die Schulleitungen hätten dem Lehrpersonal das Gendern im Unterricht freigestellt. Dabei wiesen sie auch darauf hin, dass die Rechtschreibregeln einzuhalten seien, stellte das Gericht klar. Und: Die Benutzung geschlechterneutraler Sprache in Lehrmaterialien überschreite nicht den durch die Rahmenlehrpläne eingeräumten Spielraum. Auch sei eine genderneutrale Kommunikation mit Eltern- und Schülerschaft nicht zu beanstanden, "da diese angesichts der breiten öffentlichen Diskussion selbst bei Verwendung von Sonderzeichen hinreichend verständlich" bleibe.
Eine Farbattacke auf die Bundesgeschäftsstelle der Grünen in Berlin hat Folgen: Die Staatsanwaltschaft wirft zwei Klimaaktivist:innen Sachbeschädigung und Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte vor. Gegen die 27-Jährige und den 31-Jährigen ist Anklage erhoben worden, wie die Generalstaatsanwaltschaft Berlin am Dienstag mitteilte.
Die Anklage bezieht sich auf vermeintliche Taten der Klimaaktivist:innen im vergangenen November. Demnach sollen sie Feuerlöscher mit Farbe gefüllt haben und die Fassade der Grünen-Geschäftsstelle in Berlin-Mitte auf mehreren Quadratmetern beschmiert haben. Auch Farbeimer seien dabei zum Einsatz gekommen. Bei der Aktion ist ein geschätzter Schaden von 20.000 Euro entstanden.
Es sind furchtbare Bilder, die nach einer Bluttat in den USA um die Welt gehen: Eine schwerbewaffnete 28-Jährige erschoss am Montag an einer Schule in Nashville im Bundesstaat Tennessee drei Kinder und drei Erwachsene, wie die Polizei mitteilte. Sie wurde schließlich von der Polizei erschossen.
Das Motiv der Täterin ist bislang unklar. Laut Polizeiangaben handelt es sich um eine 28-jährige Frau und Transperson namens Audrey Hale. Möglicherweise habe sie Groll gegen die Schule gehegt, die sie selbst einmal besucht hatte. Bei der Durchsuchung ihres Hauses sei ein "Manifest" entdeckt worden, wonach die 28-Jährige offenbar noch weitere Ziele angreifen wollte, erklärte der Polizeichef von Nashville.
US-Präsident Joe Biden zeigte sich völlig schockiert von der Tat und forderte zugleich eine Verschärfung des Waffenrechts. Allerdings scheiterten schon seine Vorgänger bei dem Versuch. "Es ist einfach nur krank", sagte Biden im Weißen Haus. "Es zerreißt unsere Gemeinschaften, es zerreißt die Seele dieser Nation."
(mit Material von dpa und afp)