Steuerfahnder:innen in Nordrhein-Westfalen ermitteln derzeit wegen des Verdachts auf Steuerbetrug auf Social Media in Höhe von rund 300 Millionen Euro. Im Fokus stehen professionelle Influencer:innen, die Einnahmen aus Werbung, Abos oder anderen Quellen verschleiert haben sollen, wie das Landesamt zur Bekämpfung der Finanzkriminalität in Düsseldorf am Dienstag mitteilte.
Die Ermittler:innen werten dazu ein Datenpaket von mehreren großen Social-Media-Plattformen mit 6000 Datensätzen aus, die auf nicht versteuerte Gewinne hinweisen. Es gehe um ein steuerstrafrechtliches Volumen von rund 300 Millionen Euro, teilte die Behörde mit.
"Es gibt bei den großen Social-Media-Profilen Akteurinnen und Akteure, die mit hoher krimineller Energie jegliche Steuerverpflichtung zu umgehen versuchen", erklärte Behördenleiterin Stephanie Thien. Es sei "keine Seltenheit", dass ein:e Influencer:in pro Monat mehrere zehntausend Euro verdiene, aber nicht einmal eine Steuernummer besitze.
Influencer:innen meldeten sich demnach oft ins Ausland ab, um dem Finanzamt zu entgehen, insbesondere an Briefkastenadressen in Dubai. Die Einnahmequellen auf Social Media seien zudem vielfältig und schwer nachweisbar – sie reichen von Vergütungen für Klicks über Abozahlungen bis hin zu Werbekooperationen
Nach der gescheiterten Wahl von drei Verfassungsrichter:innen im Bundestag hat die von der SPD vorgeschlagene Staatsrechtlerin Frauke Brosius-Gersdorf Darstellungen zurückgewiesen, sie sei "ultralinks" oder "linksradikal".
Solche Einstufungen seien diffamierend und realitätsfern, heißt es laut ZDF und Deutschlandfunk in einer Erklärung der Professorin. Die Berichterstattung über sie und ihre Standpunkte sei in Teilen der Medien unzutreffend, unvollständig sowie unsachlich und intransparent gewesen.
So sei etwa die Behauptung verunglimpfend, sie habe sich für eine Legalisierung und eine Straffreiheit des Schwangerschaftsabbruchs bis zur Geburt ausgesprochen. Auch ihre Positionen zu einem Kopftuchverbot und zu Paritätsmodellen für die Wahl des Bundestags seien häufig falsch dargestellt worden, betont Brosius-Gersdorf laut Deutschlandfunk in dem Schreiben.
Eine eingehende Befassung mit ihrer wissenschaftlichen Arbeit zeige vielmehr, dass ihre Positionen im Ganzen betrachtet der demokratischen Mitte zuzuordnen seien.
Am Freitag waren die Wahlen zweier neuer Richterinnen und eines Richters für Karlsruhe kurzfristig von der Tagesordnung des Bundestags abgesetzt worden. Der Druck gegen die von der SPD vorgeschlagenen Juristin Brosius-Gersdorf war in der Union zu groß geworden. Die Fraktionsführung konnte die mit dem Koalitionspartner verabredete Unterstützung nicht mehr garantieren.
Sintflutartige Regenfälle haben Teile der New Yorker U-Bahn unter Wasser gesetzt und ein Verkehrschaos in der US-Metropole ausgelöst. Mehrere U-Bahnstationen wurden in der Nacht zum Dienstag überschwemmt, der Verkehr musste teilweise komplett eingestellt werden. Auf wichtigen Verkehrsachsen kam es zu langen Staus, der Verkehr wurde zeitweise lahmgelegt. Die Flughäfen John F. Kennedy, LaGuardia und Newark strichen zeitweise alle Abflüge.
Der Gouverneur des Bundesstaates New Jersey, Phil Murphy, rief in mehreren Landkreisen den Notstand aus und rief die Bewohner:innen auf, zu Hause zu bleiben. Rettungsdienste mussten mehrere Fahrer:innen aus ihren vom Wasser eingeschlossenen Autos befreien.
Auch die Bundesstaaten Virgina, Maryland und Pennsylvania waren von dem Unwetter betroffen, für Virginia gab der Wetterdienst eine Sturzflutwarnung heraus. Opfer wurden zunächst nicht gemeldet.
Laut Wetterdienst fielen in einigen Stadtteilen von New York innerhalb von knapp zwei Stunden zwischen 38 und 45 Liter Regen pro Quadratmeter, in New Jersey wurden örtlich bis zu 150 Liter pro Quadratmeter gemessen. Das Abwassersystem war den enormen Wassermengen nicht gewachsen.
Deutschland muss nicht gegen US-Drohnenangriffe im Jemen vorgehen, für die der Stützpunkt Ramstein in Rheinland-Pfalz genutzt wird. Das Bundesverfassungsgericht wies am Dienstag in Karlsruhe eine Verfassungsbeschwerde von zwei Männern aus dem Jemen zurück. Es entschied allerdings, dass Deutschland in bestimmten Fällen auch Ausländer:innen im Ausland schützen muss.
Für diesen Schutzauftrag legte das Gericht zwei Voraussetzungen fest. Erstens muss es einen ausreichenden Bezug zur deutschen Staatsgewalt geben. Zweitens muss die ernsthafte Gefahr bestehen, dass das Völkerrecht systematisch verletzt wird. Eine solche Gefahr sah das Gericht im Fall der US-Drohneneinsätze im Jemen nicht.
Es konnte nicht feststellen, dass die USA hier unvertretbare Kriterien anwenden, um legitime militärische Ziele von geschützten Zivilist:innen abzugrenzen.
(mit Material von dpa und afp)