Nach dem Scheitern von CDU-Chef Friedrich Merz im ersten Anlauf bei der Wahl zum Bundeskanzler gab es einen zweiten Wahlgang im Bundestag. Diesen hat Friedrich Merz mit 325 Stimmen für sich entschieden.
Merz nahm die Wahl an und bedankte sich das Vertrauen. Gegen 18:15 Uhr soll er vereidigt werden. Bis dahin ist die Sitzung des Bundestags unterbrochen.
CDU-Chef Friedrich Merz ist bei der Kanzlerwahl im Bundestag im ersten Wahlgang durchgefallen. Er erhielt in geheimer Abstimmung 310 Ja-Stimmen und damit sechs weniger als die nötige Mehrheit von 316. Die Koalitionsfraktionen CDU/CSU und SPD haben zusammen 328 Sitze im Parlament.
Es ist das erste Mal in der bundesdeutschen Geschichte, dass ein Kanzlerkandidat im ersten Wahlgang scheitert.
Der CSU-Vorsitzende Markus Söder ruft die Union und die schwarz-rote Koalition zur Geschlossenheit auf. Demokraten müssten keine Angst vor Rechtspopulisten haben, "es sei denn, wir schaden uns selbst". Deutschland brauche Stabilität und "wir konnten das heute nicht erzielen". Es sei wichtig, "keine Spielchen zu spielen" und "Denkzettel auszustellen".
Die Bundestagssitzung wurde darauf für Beratungen der Fraktionen unterbrochen. Ein möglicher zweiter Wahlgang kann nach Artikel 63 Grundgesetz "binnen vierzehn Tagen" stattfinden.
Auch hier müsste Merz erneut die sogenannte Kanzlermehrheit von 316 der insgesamt 630 Abgeordneten im Bundestag auf sich vereinen. Antreten könnte er auch noch bei einem dritten Wahlgang, sollte er beim zweiten scheitern. Dann bräuchte er lediglich eine einfache Mehrheit.
Der rechtsextreme israelische Finanzminister Bezalel Smotrich hat eine vollständige Zerstörung des Gazastreifens und Vertreibung der Einwohner:innen in Aussicht gestellt. Smotrich sprach auf einer Siedlerkonferenz im Westjordanland und antwortete auf die Frage, wie für ihn ein Sieg im Gaza-Krieg aussehe: "Gaza total zerstört."
Die Einwohner:innen sollten ganz im Süden des Küstenstreifens, südlich der ehemaligen israelischen Siedlung Morag, in einer "humanitären Zone" konzentriert werden, sagte Smotrich weiter. Von dort aus sollten die Einwohner:innen dann in großer Zahl den Gazastreifen verlassen und in Drittländer gehen. Innerhalb eines halben Jahres werde es im Gazastreifen keine Hamas mehr geben, meinte der Minister.
Die EU-Kommission will die Einfuhr von russischem Gas in die Europäische Union bis Ende 2027 vollständig verbieten. Im Juni sollen den Mitgliedsstaaten dafür konkrete Maßnahmen vorgelegt werden, wie aus einem in Straßburg vorgestellten Plan der Behörde für das Ende russischer Energieimporte hervorgeht.
Eine Mehrheit des Europaparlaments hat sich in Straßburg für die Aufhebung der Immunität des AfD-Politikers Petr Bystron ausgesprochen. Die Ermittlungen gegen den Abgeordneten wegen des Verdachts der Geldwäsche und Bestechlichkeit können nun fortgesetzt werden.
Der Parlamentarier wird beschuldigt, vom Betreiber des prorussischen Portals "Voice of Europe" Geld erhalten zu haben. Dafür soll er in seiner Zeit als Bundestagsabgeordneter in Berlin im Sinne Russlands agiert haben. Darüber hinaus wird Bystron Steuerhinterziehung "in mindestens fünf Fällen" und Betrug "in mindestens sechs Fällen" vorgeworfen, wie aus einem Bericht des Rechtsausschusses des EU-Parlaments hervorgeht.
Im Februar 2024 hat Peter Fischer, der ehemalige Präsident von Eintracht Frankfurt, im Kölner Privatsender RTL seine Meinung dazu kundgetan, wie man mit Anhänger:innen der AfD umzugehen habe: "Rennt ihnen die Türen ein, gebt ihnen Ohrfeigen, kotzt ihnen ins Gesicht." Weiterhin fügte er hinzu, wer die AfD wähle, sei "Nationalsozialist, nix anderes".
Diese Äußerungen brachten Fischer 65 Strafanzeigen ein, seien aus Sicht der Staatsanwaltschaft und der Kölner Generalstaatsanwaltschaft jedoch von der Meinungsfreiheit gedeckt.
Die Generalstaatsanwaltschaft hat nun ein halbes Jahr lang geprüft, ob die Staatsanwaltschaft im November 2024 die Ermittlungen gegen Fischer zu Recht eingestellt hatte, berichtet die Hessenschau. Eindeutig ja, lautet die Antwort der übergeordneten Behörde. Fischers Äußerungen seien weder eine Beleidigung noch Volksverhetzung. Auch habe er nicht zur Gewalt aufgerufen oder den öffentlichen Frieden gestört. Diese vier Straftatbestände hatte die Staatsanwaltschaft geprüft.
(mit Material von dpa und afp)