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Tiktok: Virale Videos mit Stars als KI-Babys – ist das legal?

Selfiesandra und Laserluca sind beide ungewollter Teil des neuesten Trends.
Selfiesandra und Laserluca sind beide ungewollter Teil des neuesten Trends.bild: screenshot / instagram @laserluca
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Tiktok-Trend: Laserluca und Selfiesandra als KI-generierte Babys – kann das legal sein?

Ein neuer Trend sprengt die Erkenntnisse von allem, was bisher über die Tiktok bekannt ist. Dabei wirft er auch moralische – und rechtliche – Fragen auf.
17.05.2025, 11:5717.05.2025, 11:57
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Tiktok liefert täglich neue Trends – skurril, unterhaltsam, oft unerwartet. Doch was sich aktuell durch die For-You-Pages zieht, sprengt selbst für die gewohnten Zuschauer:innen absurdester Tiktok-Trends den Rahmen.

Zwischen Dance-Challenges und Get-ready-with-mes tauchen plötzlich Clips auf, bei denen man innehält. Nicht, weil sie so wahnsinnig unterhaltsam wären, sie sind so absurd, dass man nicht sofort wegscrollen kann. Und zack, denkt der guttrainierte Tiktok-Algorithmus, man feiert solche Videos.

Was harmlos beginnt, entwickelt sich rasant zum viralen Phänomen. Millionenfach geklickt, tausendfach geliked, hundertfach geteilt – ein neuer Trend, der irritiert und Fragen aufwirft.

Virale Videos auf Tiktok: Stars als niedliche KI-Babys

Da sieht man süße Babyvideos auf Tiktok, ertappt sich selbst dabei, dass man sie so süß findet, dass man wieder erwägt, ob man nicht doch Kinder möchte.

Aber dann blinzelt man einmal – und plötzlich wird klar: Diese Babys sind gar keine echten Menschen. Sie wurden komplett von künstlicher Intelligenz erstellt. Die Gesichter, die Bewegungen, sogar die kleinen Gesten wirken zwar lebensecht, sind aber komplett am Computer entstanden.

Als wäre das nicht schon abstrus genug, öffnen sie ihre Münder und fangen an, zu sprechen. Nicht jedoch mit ihren eigenen Stimmen, sondern mit denen von bekannten deutschen Prominenten wie Laserluca, Selfiesandra oder Bülent Ceylan. Auch Felix Lobrecht und Tommi Schmitt sind mit ihrem Podcast "Gemischtes Hack" schon in süße Babys verwandelt worden.

Das digitale Baby – ein süßer kleiner Wonneproppen – erzählt mit Ceylans Stimme einen Witz über Eheprobleme. Oder man bekommt von Klein-Laserluca plötzlich das Sonnensystem erklärt. Und Baby-Selfiesandra stellt sich tiefgründige Fragen, etwa was passieren würde, wenn die Nordsee plötzlich explodiert.

Tiktok-Trend: Deepfakes der neuen Generation

Die echten Personen – also Laserluca, Selfiesandra oder Bülent – haben diese Aussagen wirklich irgendwann mal getroffen, etwa in Podcasts, Interviews oder Youtube-Videos. Sie sind aber nicht die Kreativen hinter den Videos, User:innen haben mithilfe von KI die neue Generation an Tiktok-Stars geschaffen: die Baby-Promis.

Das kann doch nicht legal sein – oder? Watson hat den Rechtsanwalt für Medienrecht und "Spiegel"-Bestsellerautoren Prof. Christian Solmecke nach einer rechtlichen Einschätzung gebeten. Und die ist eindeutig:

"Auch wenn die Darstellung vermeintlich 'spielerisch' oder humorvoll gemeint ist, greift sie in das allgemeine Persönlichkeitsrecht der Betroffenen ein. Die Kombination aus einer karikaturhaften Darstellung und der Originalstimme macht die Person identifizierbar – das reicht für einen rechtswidrigen Eingriff."

Denn, so erklärt Solmecke weiter, wer "Stimme, Erscheinungsbild oder andere identifizierbare Merkmale einer realen Person ohne deren Zustimmung verarbeitet, auch in KI-verfremdeter Form, verletzt regelmäßig deren Persönlichkeitsrechte". Denn "Stimme und Gesicht gelten als biometrische Daten (...). Ohne ausdrückliche Einwilligung ist deren Verarbeitung grundsätzlich verboten".

Bei den harmlos wirkenden, viralen Videos handele sich um "Deepfake"-Videos. Bei diesen kommt zusätzlich auch ein Eingriff in das Selbstbestimmungsrecht der dargestellten Person hinzu, "unabhängig davon, ob sie lächerlich gemacht, sexualisiert oder verniedlicht wird".

Und das kann heftige Folgen haben: "Betroffene haben hier in der Regel Anspruch auf Löschung, Unterlassung, Auskunft und Schadensersatz. Auch eine Beschwerde bei der Datenschutzbehörde ist möglich."

"Ersteller solcher Tiktok-Videos setzen sich erheblichen juristischen Risiken aus."
Prof. Christian Solmecke gegenüber watson

Für die Macher:innen der Videos können bei "entwürdigenden oder rufschädigenden Inhalten" sogar strafrechtliche Konsequenzen drohen.

Aber auch wenn man den Prominenten nichts Böses mit dem Video will und nur ein unterhaltsames Tiktok veröffentlichen möchte, gilt laut Solmecke: "Der scheinbar harmlose Humor schützt nicht vor rechtlichen Konsequenzen". Im Gegenteil: "Ersteller solcher Tiktok-Videos setzen sich erheblichen juristischen Risiken aus."

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