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Netflix: Klausel für Preiserhöhungen in Nutzungsbedingungen ist ungültig

Symbolfoto: Das Logo des Streaming Dienstes Netflix ist auf einem Fernseher zu sehen. Berlin, 05.01.2022 Berlin Deutschland *** Symbol photo The logo of the streaming service Netflix can be seen on a  ...
Corona hat Netflix an die Spitze der Streaming-Firmen katapultiert.Bild: www.imago-images.de / Thomas Trutschel/photothek.de
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Landgericht hat entschieden: Preisklausel für Netflix-Abos ungültig

22.02.2022, 17:20
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Etliche Lockdowns, Ausgangsbeschränkungen, geschlossene Kinos sowie Kontaktreduzierungen zwangen Milliarden Menschen weltweit auf ihre Sofas. Netflix, mit seinem unermesslichen Archiv und einer scheinbar nie versiegenden Quelle für neue Inhalte, versorgte seine mehr als 220 Millionen Abonnenten mit immer neuen Angeboten. Bei den Zuschauerinnen und Zuschauern unter 30 hat Streaming bereits das klassische TV überholt, Corona sei ein zusätzlicher Treiber gewesen. Der Streamingdienst galt als einer der großen Gewinner der Pandemie.

Das Unternehmen räumte sich zuletzt über eine Vertragsklausel das Recht ein, die Abo-Preise zu ändern. Doch diese Klausel ist unzulässig. Das entschied nun zumindest das Landgericht Berlin.

Preisanpassungen nicht ausreichend transparent

Netflix schreibt in seinen Nutzungsbedingen, dass das Unternehmen die Preise der Abos "von Zeit zu Zeit" und "nach billigem Ermessen" ändere, "um die Auswirkungen von Änderungen der mit unserem Dienst verbundenen Gesamtkosten widerzuspiegeln."

Doch einseitige Preisänderungen seien bei laufenden Verträgen nur erlaubt, wenn sie fairen und transparenten Regeln folge, sagte Jana Brockfeld, Rechtsreferentin beim "Verbraucherzentrale Bundesverband". Die Verbraucherschützerin beurteilte:

"Bei Netflix sind die Bedingungen dagegen derart unklar formuliert, dass sie dem Konzern Spielraum für willkürliche Preiserhöhungen bieten."

Das Landesgericht Berlin gab der Auffassung der Verbraucherschützer recht. Für Änderungen der Entgelte müssen klare und verständliche Kriterien definiert werden, damit Kunden eine geltend gemachte Preisänderung nachvollziehen oder zumindest auf Plausibilität überprüfen können.

Das Gericht kritisierte außerdem die mangelnde Ausgewogenheit der Klausel. Es fehle die Klarstellung, dass Netflix die Preise nicht nur nach oben anpassen darf, sondern bei Kostensenkungen verpflichtet ist, die Preise zu ermäßigen. Das Unternehmen hat gegen das Urteil Berufung eingelegt.

Kosten für neue Inhalte gestiegen

Insgesamt seien Preiserhöhungen bei Streamingdiensten wie DAZN, Deezer und Netflix in letzter Zeit zu beobachten – wenn auch vorerst nur in Amerika.

Im Film- und Fernsehbereich lasse sich das unter dem Schlagwort "Streaming Wars" laut "Business Insider" zusammenfassen. Steigende Konkurrenz und Regulierungen hätten zu einer höheren Qualität und auch zu höheren Preisen geführt. Von Netflix wisse man außerdem schon seit Jahren, dass es mehr in sein Angebot investiert als es dadurch einnimmt.

Noch nie habe es so viele Serienproduktionen weltweit gegeben wie heute: "Da liegt der Versuch nahe, dies über höhere Preise so gut wie möglich zu kompensieren", sagte ein Experte im Gespräch mit dem Online-Portal.

(abd)

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