In diesem Jahr wurde der Ex-Fußballprofi Christoph Metzelder rechtskräftig wegen Besitz und Weitergabe von Kinderpornografie verurteilt. Der 40-Jährige erhielt eine zehnmonatige Bewährungsstrafe. Der Comedian Oliver Pocher hält diese Maßnahme für viel zu milde, was er direkt nach dem Urteil deutlich machte.
Schon während des Ermittlungsverfahrens allerdings hatte er klare Worte gegen Metzelder gefunden. Die Anwälte des Ex-Kickers reichten daher einen Unterlassungsantrag ein, der jedoch im vergangenen Herbst abgeschmettert wurde. Nun erhielt Pocher erneut Post von Metzelders Verteidiger, wie er bei Instagram offenbarte.
"Endlich mal wieder Post vom Anwalt", "freute" sich der fünffache Vater zunächst bei Social Media. Dann wurde er auch schon konkret und schreibt in seiner Insta-Story: "Christoph Metzelder fühlt sich gekränkt und falsch dargestellt von mir". Schließlich zeigte er sogar das konkrete Schreiben, das er vom Anwalt erhielt: eine Unterlassungs- und Verpflichtungsaufforderung.
Dass Metzelder nicht mit einem Kraftausdruck beleidigt werden möchte, ist Pocher aber offenbar ziemlich egal, und so legte er bei der Gelegenheit noch einmal auf Instagram nach. Dabei wiederholt Pocher nicht nur den Ausdruck, der in der Unterlassungsaufforderung angemahnt wird, sondern spricht auch vom "Kindervergewaltigungsvideos versendende(n) Christoph Metzelder".
Nachdem bereits der Gerichtsbeschluss im September zu seinen Gunsten ausgefallen war, fühlt sich der RTL-Entertainer nun offenbar umso sicherer dabei, derlei Äußerungen zu tätigen. Hinzu kommt natürlich, dass Metzelder mittlerweile wegen des Besitzes und der Verbreitung von Kinderpornografie verurteilt und seine Schuld in dieser Sache damit rechtlich bewiesen ist.
Am Ende setzte der Comedian sogar noch eins drauf und fragte seine Follower ganz direkt im Rahmen einer Abstimmung, ob er übertrieben habe oder recht habe mit seinem Kraftausdruck. Schon im letzten Jahr hatte Pocher bekundet, er würde sich "von jemandem, der kinderpornografische Fotos verschickt haben soll, nicht den Mund verbieten" lassen.
(ju)