Seit die Nordirin Shelby Lynn schwere Vorwürfe gegen Till Lindemann erhob, beherrscht das Thema die Schlagzeilen. Für Medien gilt es, im Zuge der Unschuldsvermutung die Grenzen der Verdachtsberichterstattung zu beachten. Der "Spiegel" veröffentlichte eine eigene Recherche, wogegen Lindemann über seine Anwälte gerichtlich vorging. Das Landgericht Hamburg entschied bereits mit Beschluss vom 14. Juli 2023 über den Fall.
Nun geht der "Spiegel" seinerseits gegen die von Lindemann beauftragte Kanzlei Schertz Bergmann vor, wie das Magazin nun kommunizierte. Im Fokus steht dabei eine Pressemitteilung der Anwälte.
In seiner Mitteilung fasst der "Spiegel" zusammen: "Das Landgericht Hamburg hat dem Unterlassungsantrag von Till Lindemann in Teilen stattgegeben, ihn aber auch in weiten Teilen zurückgewiesen, also uns Recht gegeben." Der Kern der "Spiegel"-Berichterstattung zu den Vorwürfen bleibe "unberührt".
Das Landgericht hatte unter anderem festgestellt, dass der besagte Artikel über Lindemann die Privatsphäre des Sängers nicht verletzt. "Darauf, dass die Vorwürfe nicht die Intimsphäre verletzen, können sich nun auch andere Medien berufen", heißt es im aktuellen "Spiegel"-Statement.
Soweit Lindemann in der Entscheidung Recht gegeben wurde, greift das Medium den Beschluss an: "Gegen das ergangene Teilverbot werden wir uns nun umfassend zur Wehr setzen, wir haben bereits Widerspruch eingelegt." Das Verfahren befinde sich derzeit insgesamt noch in einem "Frühstadium".
Mit den gebotenen Änderungen ist der in Rede stehende Artikel nach wie vor online abrufbar. Unter Beachtung der Unschuldsvermutung werde das Nachrichten-Medium außerdem "aufgrund des überaus hohen Informationsinteresses weiterhin berichten".
Die Kanzlei Schertz Bergmann hatte in einer eigenen Pressmitteilung über die Entscheidung des Landgerichts Hamburg informiert. Dagegen leitet nun der "Spiegel" seinerseits rechtliche Schritte ein. Das Magazin beschreibt die Mitteilung der Anwälte als "handwerklich schlampig formuliert", an einer Stelle sei der Beschluss des Gerichts falsch wiedergegeben worden:
Abseits dessen hatte am Wochenende ein Interview von Simon Bergmann bei "Cicero" für Aufsehen gesorgt. Der Anwalt ging darin explizit den "Spiegel" an und warf dem Medium unter anderem vor, beim Thema Lindemann-Berichterstattung keine Einsicht zu zeigen. Ihn ärgere der "gar nicht der Aufklärung dienende Stil".
Nachtrag der Redaktion: Die Staatsanwaltschaft Berlin hatte im Juni nach den Vorwürfen gegen Till Lindemann Ermittlungen aufgenommen. Diese wurden Ende August eingestellt. Die Auswertung der Beweise habe keinen hinreichenden Tatverdacht ergeben, teilte die Staatsanwaltschaft mit. Den entsprechenden Artikel findet ihr hier.