Der Streit zwischen Oliver Pocher und Fat Comedy geht in die nächste Instanz. Nachdem Fat Comedy dem Influencer-Kritiker im März in aller Öffentlichkeit eine Ohrfeige verpasst hatte, verklagte Pocher ihn. Nachdem die Klage von der Staatsanwaltschaft Dortmund im August zugelassen wurde, droht dem 23-Jährigen eine ordentliche Strafe. Da er jedoch nicht nach ließ und mit einem Video weiter gegen Pocher stichelte, leitete dieser jetzt weitere juristische Schritte gegen Fat Comedy ein.
Schon im Juli soll Oliver Pocher laut "Bild" angekündigt haben, 100.000 Euro Schadensersatz von Fat Comedy zu fordern. Grund sei jedoch nicht nur die "hartnäckige Ausnutzung und Herabwürdigung seiner Person" durch die Ohrfeige gewesen, wie es seine Anwältin ausdrückte.
Auch gesundheitliche Schäden sollen zu der Klage geführt haben. So soll Pocher eine Schädigung des Innenohrs, medizinisch "Commotio labyrinthi", davongetragen haben. Das gehe mit einem akutem Tinnitus einher. Zudem leide er durch den Schlag an Schwindel, da das Ohr den Gleichgewichtssinn kontrolliert.
Obwohl Fat Comedy sich einsichtig zeigte und gegenüber "Bild" davon sprach, "dass Gewalt immer falsch ist", fühlte sich Pocher nun offenbar erneut verhöhnt. Konkret soll es in diesem Fall um eine Instagram-Story gehen, in der er sich über die Ohrfeige lustig gemacht habe. Darin zu sehen war ein größerer Affe, der einem kleinen Affen einen Schlag verpasst.
Das könnte nun weitere Konsequenzen für Fat Comedy bedeuten, da Pocher beim Landgericht Frankfurt eine einstweilige Verfügung beantragt hat. Kommt Fat Comedy dieser nicht nach, soll ihm eine zusätzliche Geldstrafe von bis zu 250.000 Euro drohen. Pochers Anwältin Patricia Cronemeyer begründete das Verfahren gegenüber der "Bild" ausführlich:
Das Landgericht Frankfurt am Main teile die Auffassung, "dass dieses Handeln rechtswidrig ist, und hat in zahlreichen Verfahren bereits Verbote erlassen, für die Fat Comedy natürlich auch die Kosten zu tragen hat", berichtete Pochers Anwältin weiter.
Gegen die einstweilige Verfügung widersprach Fat Comedy jedoch nun. Das "Äffchen-Video" habe Pocher falsch verstanden, außerdem scheine es, als sei er "in eigenen Angelegenheiten humorlos". Durch den Widerspruch kommt es jetzt zu einem Gerichtstermin in Frankfurt, bestätigten die Anwälte des bereits Angeklagten gegenüber der "Bild".
Dabei betonten sie ausdrücklich, dass der umstrittene Comedian durch seine eigene Medienpräsenz juristisch auch mehr aushalten müsse:
Schon Fat Comedys Aussage, dass es spontan zu der Ohrfeige kam, soll ihm das die Staatsanwaltschaft aber nicht glauben. Grund dafür ist vor allem eine weitere Straftat, die der Comedian 2019 beging. Damals rannte er bei einem Spiel von VfL Bochum gegen Hannover 96 als Flitzer auf das Spielfeld und schubste dafür einen Ordner um.
Auch diese Aktion soll als Versuch gedient haben, im Internet Aufmerksamkeit zu erhaschen – genauso wie die Ohrfeige gegen Pocher. Das könnte unter Umständen als Wiederholungstat angesehen werden. Außerdem soll Fat Comdey zudem bereits fünf Einträge im Strafregister haben. Trotz seines Geständnisses sollen dem Comedian daher allein wegen der Ohrfeige bis zu fünf Jahre Haft drohen.
(crl)