Im Oktober 2021 begann der Antisemitismus-Eklat rund um Gil Ofarim. Grund für die Diskussionen war ein Video, in dem er einen Hotelmitarbeiter in Leipzig des Judenhasses beschuldigte. Der Künstler meinte, dieser habe den israelischen Sänger nicht einchecken lassen, da er in dem Moment eine Davidstern-Kette trug und diese erst hätte abnehmen sollen. Nachdem er das Video veröffentlicht hatte, das ihn sichtlich aufgebracht und entsetzt zeigte, solidarisierten sich viele seiner Fans mit ihm und protestierten vor dem betroffenen Hotel.
Der Hotelmitarbeiter ließ das nicht auf sich sitzen und zeigte Ofarim aufgrund von Verleumdung an. Nachdem die Überwachungskameras überprüft worden sind, zeigte sich, dass der 40-Jährige offenbar gar keine Kette mit Davidstern getragen hatte, oder zumindest nicht sichtbar. Im September dieses Jahres hat das Landgericht Leipzig die Anklage des Hotelangestellten zugelassen und das Hauptverfahren wegen falscher Verdächtigung und Verleumdung gegen Ofarim eröffnet.
Daraufhin stellten der Musiker und seine Verteidiger Befangenheitsanträge gegen einen Richter des Landgerichts. Dieses lehnte die Anträge jedoch ab, da sie unbegründet seien. Das Oberlandesgericht Dresden (OLG) lehnte die Beschwerden gegen die Ablehnung der Befangenheitsanträge am Freitag ebenfalls ab. Ein Sprecher äußerte sich gegenüber "t-online": "Die Argumentation der Verteidigung war nicht stichhaltig, um eine Befangenheit hier zu begründen."
Gil Ofarims Rechtsanwalt Alexander Stevens möchte weiter gegen das Verfahren ankämpfen. "Wir werden umgehend einen Eilantrag beim Bundesverfassungsgericht einreichen, mit dem Ziel, dem Landgericht Leipzig zu untersagen, mündlich zu verhandeln", erklärte er.
Grund dafür ist, dass das Landgericht Leipzig unter Mitwirken des Kammervorsitzenden direkt das Hauptverfahren eröffnet hatte, obwohl der Befangenheitsantrag noch gar nicht rechtskräftig entschieden worden war. Daraufhin lieferte das OLG die passende Erklärung, dass die Mitwirkung eines abgelehnten Richters am Eröffnungsverfahren nicht zur Unwirksamkeit des Verfahrens führe. Der Prozess könne laut den Verteidigern des Musikers nun zwar stattfinden, aber ein mögliches Urteil gegen Ofarim könne letztendlich wieder aufgehoben werden.
Bis zum rechtskräftigen Abschluss des Verfahrens gilt für Gil Ofarim natürlich die Unschuldsvermutung. Zuletzt hatte sich der Sänger nicht mehr öffentlich zu dem Vorfall oder dem Verfahren geäußert. Im Moment ist er mit seinem Album "Alles auf Hoffnung" auf Tour.