Der Fall Gil Ofarim geht in die nächste Runde: Der Musiker holt sich im Verleumdungsprozess zwei Star-Anwälte an die Seite und holt zum Rundumschlag aus. Die Vorwürfe, die seine Verteidiger gegen die Leipziger Justiz erheben, wiegen schwer.
Die Staatsanwaltschaft Leipzig hat den Musiker Gil Ofarim im März 2022 wegen Verleumdung und falscher Verdächtigung angeklagt. Der 40-Jährige hatte zuvor, im vergangenen Oktober, in einem Video Antisemitismus-Vorwürfe gegen ein Leipziger Hotel erhoben. Das Video ging daraufhin viral – und war der Startschuss für öffentliche Antisemitismus-Debatten.
Nach Einschätzung der Staatsanwaltschaft hat sich der Vorfall allerdings nicht so zugetragen, wie Ofarim es geschildert hatte.
Der Musiker wehrt sich nun gegen die Anklage – und erhebt mithilfe seiner Anwälte schwere Vorwürfe gegen einen Münchner Richter. Nach Informationen der "Bild" setzt Ofarim jetzt auf den juristischen Beistand der Münchner Star-Anwälte Dr. Alexander Stevens und Dr. Alexander Betz. Damit holt er sich zwei namhafte Verteidiger an die Seite: Beide sind Experten auf dem Gebiet des Verteidigungs- und Strafrechts.
Sie holen nun zum Rundumschlag aus – und lehnen sowohl die zweite Strafkammer des Landgerichts Leipzig sowie die Richter ab. Der Grund: Befangenheit.
Gegenüber "Bild" begründet Stevens das Vorgehen mit "erheblichen Zweifeln an der Unparteilichkeit" der Leipziger Justiz. "Nicht wegen der Anklageerhebung an sich, sondern wegen des Umgangs der Leipziger Justiz mit dem sensiblen Fall", wird der Anwalt zitiert. Weiter sagt Stevens: "Die Verteidigung sah sich heute jedenfalls gehalten, den Vorsitzenden Richter wegen Befangenheit abzulehnen."
Die Vorwürfe, die Ofarims Anwälte gegen einen Richter erheben, wiegen schwer: Er habe in einem Vorgespräch bereits "freimütig" behauptet, er selbst könne sich den von Herrn Ofarim behaupteten Geschehensablauf schwer vorstellen. "Denn in Leipzig gebe es bekanntermaßen kein erhebliches Problem mit Antisemitismus", gibt der Anwalt die angeblichen Aussagen des Richters vor dem Prozess wieder.
Zusätzlich zu den Befangenheitsbedenken äußert Stevens Zweifel an der Zuständigkeit der großen Strafkammer. Diese sei "im Regelfall für die Verhandlung schwerster Anklagevorwürfe wie brutale Raub- oder Vergewaltigungstaten zuständig".
Er betitelt die Verhandlung vor eben jenem Gericht als unpassend und warnt vor einem drohenden "Schauprozess". Alexander Stevens argumentiert, dass es eine "schwache Begründung" sei, dort den Fall seines Mandanten wegen seiner Prominenz und "teils internationaler Berichterstattung in den Medien" zu verhandeln.
(ast)