Es ist kein gewöhnlicher Tag am Leipziger Bundesverwaltungsgericht. Eine Wachfrau knipst im Flur mit dem Smartphone Rapper Bushido. Der Richter Thomas Heitz spricht in der dreistündigen Verhandlung in Leipzig von "Bitches", "Nutten" und Drogenhandel. Er zitiert Texte aus einem umstrittenen Album des Gangster-Rappers - Gegenstand der Verhandlung.
Es geht darum, ob die Bundesprüfstelle Bushidos Album "Sonny Black" 2015 zu Recht als jugendgefährdend eingestuft hatte. Das Bundesverwaltungsgericht stimmt zu: "Die hemmungslose Gewaltdarstellung zieht sich durch die Titel", erklärt Heitz. Frauen und Homosexuelle würden durch "vulgäre Sprache" herabgewürdigt.
Es sei schwierig mit der Rapper-Sprache in einer "komplett anderen Abteilung auf Verständnis zu stoßen", sagt Bushido nach der Verhandlung. Er sei "abgeschmiert auf ganzer Linie", allerdings habe er sich auch keine großen Hoffnungen gemacht. Er wolle künftig weniger Gründe für Indizierungen liefern, sagt Bushido.
Seit 2015 darf sein Album "Sonny Black" nicht an Kinder und Jugendliche verkauft werden. Damals landete es auf dem Index der Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien. Die Behörde befand, die Titel verherrlichten Gewalt und einen kriminellen Lebensstil, diffamierten Frauen und Homosexuelle. Der Berliner Rapper klagte gegen den Listeneintrag, das Verwaltungsgericht Köln wies die Klage ab.
Im Berufungsverfahren entschied das Oberverwaltungsgericht Münster für Bushido. Daraufhin reichte die Bundesprüfstelle Revision ein. Die Richter des Bundesverwaltungsgerichts beschäftigen sich nun mit den Fragen, ob die an der Platte beteiligten Künstler hätten angehört werden müssen. Auch die wegen Antisemitismus-Vorwürfen in die Schlagzeilen geratenen Rapper Kollegah und Farid Bang waren daran beteiligt. Und dann geht es auch noch darum, ob die Indizierung von Trägermedien, also von gesamten CDs, Filmen und Büchern, überhaupt noch zeitgemäß ist.
"Schon in den 1980er Jahren hat die Indizierung nicht funktioniert, heute, im digitalen Zeitalter, ist das ein Witz", sagt Marc Urlen vom Deutschen Jugendinstitut im Interview der Deutschen Presse-Agentur. Statt vorzugeben, was für Kinder und Jugendliche geeignet ist, fordert er mehr Medienkompetenz. "Kinder und Jugendliche müssen von klein auf lernen, mit Angeboten der Medien kritisch umzugehen", so Urlen.
Dazu gehöre auch, zu hinterfragen, welches Anliegen Bushido mit seinem Album verfolgt, welchen Nutzen der Rapper aus einer Skandalisierung zieht. "Wenn die Bundesprüfstelle ein Medium auf den Index setzt, erhält dieses viel mehr Aufmerksamkeit", sagt Urlen. Durch eine Tabuisierung werde ein Datenträger für die jugendliche Zielgruppe erst recht interessant. Bushidos Anwalt Mirko Lenz spricht sich in der Verhandlung vor dem Bundesverwaltungsgericht für die Indizierung einzelner Titel anstelle ganzer Alben aus.
(dpa/lin)